Cookie-Hinweis

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.

Achtung: Aktuell erhalten Unternehmen vermehrt Meldungen über Phishing-E-Mails, die fälschlicherweise im Namen der IHKs versendet werden. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir niemals persönliche Daten per E-Mail anfordern. Bitte klicken Sie nicht auf die Links in diesen E-Mails und löschen Sie sie am besten sofort. In unserer Übersicht finden Sie Informationen zu gefälschten IHK-Mails, die an Unternehmen gesendet werden.
Nr. 3034784

Förderungen bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit

Mit dem Gründungszuschuss bzw. dem Einstiegsgeld können angehende Existenzgründer mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I bzw. II auf ihrem Weg in die Selbständigkeit durch die Bundesagentur für Arbeit bzw. das Job Center gefördert werden. Die als Zuschuss gewährten Leistungen müssen nicht zurückgezahlt werden.