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IHK-WAHL: Nachfrist zur Kandidatur bis 07.06.2024 beachten! Für einige Wahlgruppen und -bezirke wurde die Frist verlängert. Schlagen Sie hier Unternehmerinnen und Unternehmer und auch sich selber vor.
Nr. 3034784

Förderungen bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit

Mit dem Gründungszuschuss bzw. dem Einstiegsgeld können angehende Existenzgründer mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I bzw. II auf ihrem Weg in die Selbständigkeit durch die Bundesagentur für Arbeit bzw. das Job Center gefördert werden. Die als Zuschuss gewährten Leistungen müssen nicht zurückgezahlt werden.