Förderungen bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit
Mit dem Gründungszuschuss bzw. dem Einstiegsgeld können angehende Existenzgründer mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I bzw. II auf ihrem Weg in die Selbständigkeit durch die Bundesagentur für Arbeit bzw. das Job Center gefördert werden. Die als Zuschuss gewährten Leistungen müssen nicht zurückgezahlt werden.