Einstiegsgeld § 16 SGB II
Ein wichtiges Instrument zur Eingliederung in Arbeit ist das Einstiegsgeld nach dem SGB II. Das Einstiegsgeld soll Anreize für erwerbsfähige Leistungsberechtigte schaffen entweder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine hauptberuflich ausgeübte selbstständige Tätigkeit aufzunehmen. Um den Anreiz dafür zu stärken, wird die Förderung mit Einstiegsgeld nicht als Einkommen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.
Die Gewährung dieses Zuschusses ist an verschiedene Kriterien geknüpft. So muss
- die/der Antragsteller/in vor Aufnahme der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bzw. der hauptberuflich ausgeübten selbstständigen Tätigkeit arbeitslos und Leistungen nach dem SGB II erhalten,
- die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bzw. hauptberuflich ausgeübte Selbstständigkeit geeignet sein, die Hilfebedürftigkeit durch die erzielten Erwerbseinkünfte künftig zu beenden und
- die Förderung zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich sein.
Gefördert wird nur die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder hauptberuflich ausgeübten selbstständigen Tätigkeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden. Für die Gewährung des Einstiegsgeldes bei Aufnahme einer hauptberuflich ausgeübten Selbstständigkeit wird neben der Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens auch die persönliche Eignung für eine berufliche Selbstständigkeit geprüft.
Bei der Berechnung des Einstiegsgeldes wird u.a. die Dauer der Arbeitslosigkeit und die Größe der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Daher variiert die Höhe des Einstiegsgeldes je nach Einzelfall. Der Zuschuss wird für längstens 24 Monate geleistet. Auf diese Leistung besteht kein Rechtsanspruch. Die örtlichen Jobcenter entscheiden im Rahmen ihres Ermessens über die Gewährung des Einstiegsgeldes.
Sofern die IHK eine fachliche Stellungnahme zum Antrag auf Einstiegsgeld abgeben soll, sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Unternehmenskonzept/Businessplan
- Kapitalbedarfs-/Finanzierungsplanung
- Rentabilitätsvorschau
- Nachweis kaufmännischer, fachlicher Kenntnisse
- Lebenslauf/Werdegang