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Nr. 5987

§ 34h GewO: Honorar-Finanzanlagenberater

Am 1. August 2014 ist das Gesetz zu Honorar-Finanzanlageberatern (§ 34h GewO) in Kraft getreten.
Ass. iur.Stefan Gelzer
Aufgabenbereich: Fachberatung
Geschäftsbereich: Existenzgründung und Unternehmensförderung, Innovation und Umwelt