Haben Sie kürzlich einen Beitragsbescheid erhalten? Dazu haben wir für Sie weitere kompakte Informationen zum IHK-Beitrag.
Nr. 5987

§ 34h GewO: Honorar-Finanzanlagenberater

Am 1. August 2014 ist das Gesetz zu Honorar-Finanzanlageberatern (§ 34h GewO) in Kraft getreten.
Ass. iur.Stefan Gelzer
Aufgabenbereich: Fachberatung
Geschäftsbereich: Existenzgründung und Unternehmensförderung, Innovation und Umwelt