Erlaubnis und Registrierung
Seit dem 01.08.2014 benötigen Honorar-Finanzanlagenberater eine Erlaubnis und Registrierung der zuständigen Erlaubnisbehörde (in Mecklenburg-Vorpommern sind das die Industrie- und Handelskammern) nach § 34h in Verbindung mit § 34f GewO.
Sofern Sie als Honorar-Finanzanlagenberater tätig sein möchten, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Wir lassen Ihnen dann gern die entsprechenden Antragsformulare für die Erlaubniserteilung nebst Registrierung zukommen.
- § 34f GewO Erlaubnisantrag natürliche Person
- §34f GewO Erlaubnisantrag juristische Person (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 99 KB)
- Beiblatt zu 1
- Beiblatt zu 2
- §34f GewO Registrierung Arbeitnehmer
- §34f GewO Änderung Registerdaten