Gewerbeanmeldung und Gewerbeerlaubnis

Grundsätzlich gilt in Deutschland die Gewerbefreiheit. Die Gewerbeanmeldung, -um und -abmeldung sowie die Erlaubniserteilung für erlaubnispflichtige Gewerbe erfolgt bei der Gemeinde/Stadt, in welcher sich die Betriebsstätte befindet. Für eine Reihe gewerblicher Tätigkeiten benötigen Sie jedoch eine besondere staatliche Erlaubnis, die an bestimmte - durch Gesetz vorgeschriebene - Bedingungen geknüpft ist. Die Erteilung der Erlaubnis bei allen erlaubnispflichtigen Gewerbearten setzt Ihre persönliche Zuverlässigkeit voraus.
Für bestimmte betriebliche Einrichtungen, wie bestimmte Maschinen, Wärmeanlagen usw. benötigen Sie eine Betriebserlaubnis. Sie ist von der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, wie dem Bundesimmissionsschutzgesetz, dem Abwassergesetz oder dem Gerätesicherheitsgesetz abhängig. Da diese Vorschriften zum Teil sehr einschneidend sind, sollten Sie sich rechtzeitig vor dem Start eingehend informieren. Auskunft gibt Ihnen das Gewerbeaufsichtsamt und die IHK Schwerin.

Gewerbeanmeldung/-erlaubnis im Einzelhandel

Einzelhandel, z. B. mit freiverkäuflichen Arzneimitteln, darf nur betrieben werden, wenn eine Person im Unternehmen tätig ist, die die vom Gesetz geforderte Sachkunde nachweisen kann. Für den Handel mit Waffen benötigen Sie eine Fachkundeprüfung.

Gewerbeanmeldung/-erlaubnis im Bewachungs- und Maklergewerbe

Im Bewachungs- und Maklergewerbe müssen Sie zusätzlich zur persönlichen Zuverlässigkeit wegen der hohen Schadenshaftung auch Sicherheiten stellen können bzw. den Nachweis erbringen, dass Sie sich entsprechend gegen eventuelle Schadenersatzansprüche abgesichert haben. Zu den persönlichen Voraussetzungen zur Ausübung eines Bewachungsgewerbes gehört, ein Unterrichtungsverfahren zu absolvieren, um sich mit den notwendigen rechtlichen Vorschriften, fachspezifischen Pflichten und Erfordernissen vertraut zu machen. Gleiches gilt für im Bewachungsgewerbe angestellte Personen. Sollen Bewachungstätigkeiten im öffentlichen Verkehrraum, im Einlaßbereich gastgewerblicher Diskotheken oder Schutz vor Ladendieben durchgeführt werden, muss eine Sachkundeprüfung absolviert werden.

Gewerbeanmeldung/-erlaubnis für Versicherungsvermittler und -berater

Versicherungsvermittler und -berater müssen seit dem 22. Mai 2007 zur Ausübung Ihrer gewerblichen Tätigkeit eine Erlaubnis vorlegen. Um diese zu erhalten müssen geordnete Vermögensverhältnisse, die persönliche Zuverlässigkeit, eine Betreibshaftpflichtversicherung und die Sachkunde nachgewiesen werden. Die Erlaubnis ist bei der IHK (Hauptsitzprinzip) zu beantragen. Weiterhin müssen sich die Versicherungsvermittler und -berater im Versicherungsvermittlerregister eintragen lassen (online Register).

Gewerbeanmeldung/-erlaubnis im Gastgewerbe

Die für die einzelnen Betriebsarten des Gastgewerbes erforderliche Erlaubnis nannte man früher "Konzession". Eine der persönlichen Voraussetzungen der Gaststättenerlaubnis ist die Teilnahme an einem "Unterrichtungsverfahren" zum Lebensmittelrecht bei der IHK. Neben personenbezogenen Voraussetzungen werden auch die Voraussetzungen des Objektes geprüft. Daher sind an der Entscheidung über die Erteilung einer "Konzession" neben dem Ordnungsamt als der eigentlichen Erlaubnisbehörde, das Bauaufsichtsamt, das Veterinäramt (Lebensmittelüberwachung), möglicherweise auch das Gewerbeaufsichtsamt (Jugendschutz) beteiligt.

Gewerbeanmeldung/-erlaubnis im Reisegewerbe

Falls Sie Ihr selbstständiges Gewerbe nicht von einem festen Standort, sondern von ständig wechselnden Plätzen aus betreiben wollen, so ist das ein Reisegewerbe. Auch Schaustellungen, Jahrmarktsbuden, Karussells und ähnliche Veranstaltungen nach Schaustellerart zählen zum Reisegewerbe. Dazu benötigen Sie eine Reisegewerbekarte, die Sie bei der Ortsbehörde beantragen müssen.

Gewerbeanmeldung/-erlaubnis im Personenbeförderungsverkehr

Für eine selbständige Tätigkeit im Personenbeförderungsverkehr benötigen Sie ebenfalls eine Genehmigung. Dies gilt gleichermaßen für den Taxi- und/oder Mietwagenverkehr wie für Omnibusunternehmen aller Art. Bestimmte Beförderungsfälle sind genehmigungsfrei.
Einzelheiten, insbesondere zur Freistellungs-Verordnung erfragen Sie bei der IHK Schwerin.