Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz
Eine Gaststättenerlaubnis wird von der Ordnungsbehörde erst dann erteilt, wenn Antragstellende anhand einer gesetzlich vorgeschriebenen Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer über die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung nachweisen können, dass die Grundzüge der lebensmittel- und hygienerechtlichen Vorschriften vermittelt wurden und mit ihnen als vertraut gelten.
Nächste Termine und Online-Anmeldung
- 13. Februar 2025 - Achtung! Veranstaltung findet im TGZ Wismar statt.
- 3. April 2025 - IHK zu Schwerin
- 19. Juni 2025 - IHK zu Schwerin
- 11. Septenber 2025 - IHK zu Schwerin
- 13. November 2025 - IHK zu Schwerin
Die Unterrichtung beginnt um 10:00 Uhr und endet spätestens um 15:00 Uhr.
Rechtlicher Rahmen
Nach § 4 der Lebensmittelhygiene-Verordnung vom 08.08.2007 dürfen leicht verderbliche Lebensmittel nur von Personen hergestellt, behandelt und in den Verkehr gebracht werden, die aufgrund ihrer Ausbildung oder nach einer Schulung "... über die ihrer Tätigkeit entsprechenden Fachkenntnisse..." verfügen. Diese Fachkenntnisse sind auf Verlangen der zuständigen Behörde nachzuweisen. Für Unternehmer im Gastronomie-Gewerbe ist eine Pflicht zur Teilnahme an der Unterrichtung im § 4 Gaststättengesetz festgeschrieben. Auch Vereine, die bei Ihrer Arbeit Lebensmittel in Verkehr bringen, kann die zuständige Ordnungsbehörde einen solchen Sachkundenachweis verlangen. Die Ausbildereignungsprüfung befreit nicht von der Gaststättenunterrichtung.
Inhalte der Unterrichtung
Für die künftigen Gastronomen bietet die Unterrichtung eine hervorragende Informationsmöglichkeit, sich mit den grundlegenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften vertraut zu machen. In der Veranstaltung werden auch betriebswirtschaftliche und organisatorische Informationen zum Betrieb eines gastronomischen Betriebs vermittelt, die zu einem Markterfolg beitragen können. In einem Erklärfilm zur Gaststättenunterrichtung werden Ihnen die Inhalte und der Ablauf der Veranstaltung erläutert.
Nutzen Sie die Unterrichtung nach § 4 GastG auch als Folgebelehrung für § 43 IfSG, den “Gesundheitspass”. Bringen Sie hierzu Ihr Nachweisheft mit zur Unterrichtung und legen dies im Anschluss an die Unterrichtung dem Referenten zur Aktualisierung vor.
Referent der Gaststättenunterrichtung in der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin ist Dipl.-Ing. Ronald Paulowitz, Inhaber Institut für Hygiene und Lebensmittelsicherheit.
Zusammen mit der Teilnahmebestätigung erhalten Sie den Gebührenbescheid über 65,00 EUR, den Sie als Banküberweisung zahlen.
Die Unterrichtung ist in folgenden Bundesländern nicht notwendig:
- Brandenburg
- Bremen
- Hessen
- Niedersachsen
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Thüringen
In diesen Bundesländern sehen die eigenen Gaststättengesetze keine Gaststättenunterrichtung mehr vor. In den übrigen Bundesländern – so auch in Mecklenburg-Vorpommern – richtet sich die Unterrichtung nach dem Bundesgaststättengesetz.