Hygienebelehrung in Schwerin online möglich

Für die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit im Lebensmittelbereich ist eine Hygienebelehrung durch das zuständige Gesundheitsamt laut Infektionsschutzgesetz notwendig. Diese Belehrung kennt die Branche auch als “Gesundheitspass”.
Diese Belehrung darf nicht älter als 3 Monate sein bevor die Tätigkeit mit Lebensmitteln begonnen wird. Diese Schulungen für das Lebensmittelgewerbe, die Gastronomie und andere Bereiche, in denen leicht verderbliche Lebensmittel hergestellt, zubereitet oder in Verkehr gebracht werden, sind bisher nur als Präsenzveranstaltung durchgeführt worden. Ab sofort bietet das städtische Gesundheitsamt die Hygienebelehrung auch online an.
„Mit unserem neuen Online-Angebot im Serviceportal unter serviceportal.schwerin.de bieten wir den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, die Hygienebelehrung auch bequem von zu Hause aus durchzuführen. Zum gebuchten Termin erfolgt dann per WhatsApp, Facetime, Signal oder Ginlo ein Videoanruf, um sich auszuweisen. Direkt im Anschluss werden die Zugangsdaten für die Belehrung übermittelt.“ Renate Kubbutat, Amtsärztin Landeshauptstadt Schwerin
Diese dauert rund 45 Minuten, wird in 26 Sprachen sowie Gebärdensprache und leichter Sprache angeboten und kostet 30 Euro. Sofort im Anschluss an die Online-Hygienebelehrung und den Bezahlvorgang kann das Schulungszertifikat abgerufen werden. Für die Durchführung der Schulungen hat das Gesundheitsamt Schwerin das Technologiezentrum Glehn beauftragt. Selbstverständlich ist auch die Anmeldung online möglich.
Weiterhin wird das Gesundheitsamt einmal in der Woche die Hygienebelehrung in Präsenz anbieten, hier gibt es ebenfalls eine Seite zur Online-Anmeldung.