Nr. 71807
IHK Schwaben

Mitgliedschaft

Alle Gewerbetreibenden im IHK-Bezirk sind Mitglieder der IHK Schwaben, sofern sie zum Kreis der Gewerbesteuerpflichtigen gehören und zumindest eine Betriebsstätte im IHK-Bezirk unterhalten. Ausgenommen sind reine Handwerksbetriebe – diese sind Mitglied der Handwerkskammer (HWK). Die IHK Schwaben zählt derzeit über 140.000 Mitgliedsfirmen, vom Kleinunternehmen bis zum Arbeitgeber von mehreren Tausend Mitarbeitern. Die gesetzliche Mitgliedschaft gibt der IHK die einzigartige Möglichkeit, die Interessen aller Mitglieder – unabhängig von der Beitragshöhe des einzelnen Mitgliedes – gleichermaßen zu berücksichtigen. Sie vertritt als Organ der wirtschaftlichen Selbstverwaltung die Interessen der zugehörigen Mitgliedsunternehmen gegenüber staatlichen Stellen und politischen Instanzen.