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Nr. 100576
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IHK-Beitrag
Die Leistungen der IHK Schwaben werden durch Beiträge finanziert. Um die breit gefächerten Aufgaben nutzbringend für die Mitgliedsunternehmen erledigen zu können, ist die IHK Schwaben auf die Finanzierung durch IHK Beiträge angewiesen. Die IHK-Zugehörigkeit und die Beitragspflicht sind im Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) geregelt.
Daneben bilden Wirtschaftssatzung (bis 2006 Haushaltssatzung) und Beitragsordnung der IHK Schwaben die Grundlagen für die Veranlagung zum IHK-Beitrag. Die Vollversammlung verabschiedet sowohl die Beitragsordnung als auch die jährlich neu zu erstellende Wirtschaftssatzung. Während die Beitragsordnung die grundsätzlichen Modalitäten der Beitragsveranlagung enthält, sind in der Wirtschaftssatzung der jährliche Wirtschaftsplan und die Höhe der IHK Beiträge festgelegt.