IHK-Rechtsgrundlagen

Beitragsordnung

Die Beitragsordnung der IHK Schwaben fasst die Grundlagen der Beitragserhebung zusammen. So sind darin zum Beispiel der Beginn und das Ende der Beitragspflicht, die Berechnung von Grundbeitrag und Umlage sowie die Regelungen zu Stundung und Erlass enthalten. Die von der Vollversammlung der IHK Schwaben beschlossene Beitragsordnung muss durch die Aufsichtsbehörde - in Bayern ist dies das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie - genehmigt werden.