Sachkundeprüfung

Fachmann/frau für Immobiliardarlehensvermittlung

Wer als Immobiliardarlehensvermittler tätig sein wollte, benötigte bislang eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO), die in Bayern bei den Landratsämtern zu beantragen war.
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften benötigen Gewerbetreibende seit dem 21. März 2016 eine eigenständige gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34i Absatz 1 der Gewerbeordnung (GewO) als Immobiliardarlehensvermittler für die Beratung zu bzw. für die Vermittlung des Abschlusses von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen.
Seitdem müssen Immobiliardarlehensvermittler ihre Sachkunde durch eine entsprechende Prüfung oder eine gleich gestellte Berufsqualifikation nachweisen. Durch die Sachkundeprüfung nach § 34i der Gewerbeordnung erbringt der Prüfling den Nachweis, über die zur Ausübung der in den § 34i genannten Tätigkeiten erforderliche fachspezifische Produkt- und Beratungskenntnisse zu verfügen.
Inhaltliche Anforderungen an die Sachkundeprüfung können Sie der Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung entnehmen.

Ablauf der Prüfung

Den Ablauf der Prüfung finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 47 KB).
Informationen über die Prüfung finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 108 KB).

Anmeldeformulare

Anmeldeformulare zur Sachkundeprüfung finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 53 KB).

Lehrgangsträger/Prüfungsvorbereitung

Informationen zu entsprechenden Lehrgangsangeboten / Prüfungsvorbereitungen finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB).

Rechtsgrundlagen

Die einschlägige Prüfungsordnung für die Immobiliardarlehensvermittler finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2320 KB).
Den Rahmenplan mit Lernzielen für die Sachkundeprüfung finden Sie hier. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 142 KB)

Prüfungstermine

Jahr 2025
Schriftliche und
Mündliche Prüfung
Anmeldeschluss Status
1. Prüfung 14.01.2025 16.12.2024
2. Prüfung 15.07.2025 13.06.2025
3. Prüfung 14.10.2025 12.09.2025
Der schriftliche Prüfungsteil kann sowohl elektronisch als auch in Papierform durchgeführt werden; die Entscheidung obliegt der IHK Schwaben und kann unter bestimmten Umständen kurzfristig getroffen werden.
Die mündlichen finden - abhängig von der Teilnehmerzahl - am gleichen Tag wie die schriftlichen Prüfungen statt, spätestens jedoch am Folgetag.

Prüfungsgebühren

Prüfung Prüfungsgebühr in Euro
Gesamtprüfung 360,00
schriftliche Prüfung 190,00
mündliche
Wiederholungsprüfung
180,00
Ordnungsgemäßer Rücktritt
vor Beginn der Prüfung
50 Prozent der
Prüfungsgebühren