Sachkundeprüfung
Fachmann/frau für Immobiliardarlehensvermittlung
Wer als Immobiliardarlehensvermittler tätig sein wollte, benötigte bislang eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO), die in Bayern bei den Landratsämtern zu beantragen war.
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften benötigen Gewerbetreibende seit dem 21. März 2016 eine eigenständige gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34i Absatz 1 der Gewerbeordnung (GewO) als Immobiliardarlehensvermittler für die Beratung zu bzw. für die Vermittlung des Abschlusses von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen.
Seitdem müssen Immobiliardarlehensvermittler ihre Sachkunde durch eine entsprechende Prüfung oder eine gleich gestellte Berufsqualifikation nachweisen. Durch die Sachkundeprüfung nach § 34i der Gewerbeordnung erbringt der Prüfling den Nachweis, über die zur Ausübung der in den § 34i genannten Tätigkeiten erforderliche fachspezifische Produkt- und Beratungskenntnisse zu verfügen.
Inhaltliche Anforderungen an die Sachkundeprüfung können Sie der Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung entnehmen.
Ablauf der Prüfung
Den Ablauf der Prüfung finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 47 KB).
Informationen über die Prüfung finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 108 KB).
Informationen über die Prüfung finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 108 KB).
Anmeldeformulare
Anmeldeformulare zur Sachkundeprüfung finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 53 KB).
Lehrgangsträger/Prüfungsvorbereitung
Informationen zu entsprechenden Lehrgangsangeboten / Prüfungsvorbereitungen finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB).
Rechtsgrundlagen
Die einschlägige Prüfungsordnung für die Immobiliardarlehensvermittler finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2320 KB).
Den Rahmenplan mit Lernzielen für die Sachkundeprüfung finden Sie hier. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 142 KB)
Prüfungstermine
Jahr 2025 |
Schriftliche und
Mündliche Prüfung
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Anmeldeschluss | Status |
1. Prüfung | 14.01.2025 | 16.12.2024 | |
2. Prüfung | 15.07.2025 | 13.06.2025 | |
3. Prüfung | 14.10.2025 | 12.09.2025 |
Der schriftliche Prüfungsteil kann sowohl elektronisch als auch in Papierform durchgeführt werden; die Entscheidung obliegt der IHK Schwaben und kann unter bestimmten Umständen kurzfristig getroffen werden.
Die mündlichen finden - abhängig von der Teilnehmerzahl - am gleichen Tag wie die schriftlichen Prüfungen statt, spätestens jedoch am Folgetag.
Prüfungsgebühren
Prüfung | Prüfungsgebühr in Euro |
Gesamtprüfung | 360,00 |
schriftliche Prüfung | 190,00 |
mündliche Wiederholungsprüfung |
180,00 |
Ordnungsgemäßer Rücktritt vor Beginn der Prüfung |
50 Prozent der Prüfungsgebühren |