Sachkundeprüfung
Wach- und Sicherheitsgewerbe
Achtung: Die Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung der Industrie- und Handelskammer ist demnach keine Garantie um im Bewachungsgewerbe tätig zu werden. Es bedarf zusätzlich noch der Zuverlässigkeit.
Die Sachkundeprüfung soll den Nachweis erbringen, dass die in den nachfolgend genannten Bereichen tätigen Personen Kenntnisse über die für die Ausübung dieser Tätigkeiten notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifische Pflichten und Befugnisse sowie deren praktische Anwendung in einem Umfang erworben haben, die ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung dieser Wachaufgaben ermöglichen.
Die Sachkundeprüfung muss jeder Angestellte, der eine der folgenden Tätigkeiten in eigener Person ausübt oder ausüben will, erfolgreich absolviert haben:
Die Sachkundeprüfung muss jeder Angestellte, der eine der folgenden Tätigkeiten in eigener Person ausübt oder ausüben will, erfolgreich absolviert haben:
- Schutz vor Ladendieben (Kaufhausdetektive)
- Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z.B. Türsteher)
- Für andere gewerbliche Tätigkeiten von Wach- und Sicherheitsunternehmen reicht die Unterrichtung gemäß §34a GewO.
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (z.B. Citystreifen)
- Bewachung in leitender Funktion in Flüchtlingsunterkünften
- Bewachung in leitender Funktion in zugangsgeschützten Großveranstaltungen
Bevor diese Tätigkeiten das erste Mal ausgeübt werden, muss die Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt worden sein. Der Unternehmer darf Personal ohne Sachkundeprüfung nicht in den sechs genannten Bereichen einsetzen! Unabhängig von diesen Tätigkeiten muss der Gewerbetreibende immer den Sachkundenachweis erbringen.
Unter anderem gilt diese Sachkundeprüfung auch für das Tätigkeitsfeld:
- der Selbständigkeit
- der Bereichsleitung/Geschäftsführung
- der gesetzlichen Vertreter einer juristischen Person
Für andere gewerbliche Tätigkeiten von Wach- und Sicherheitsunternehmen reicht die Unterrichtung gemäß §34a GewO.
Voraussetzung für die Erlaubniserteilung ist neben der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung zusätzlich noch die Zuverlässigkeit. Es gibt auch Gründe, bei deren Vorliegen die Zuverlässigkeit zu versagen ist. Diese liegt zum Beispiel nicht vor, wenn sich die Person während der letzten drei Jahre vor der Zuverlässigkeitsprüfung nicht im Inland oder einem anderen EU-/EWR-Staat aufgehalten hat und die erforderliche Zuverlässigkeit deshalb nicht oder nicht ausreichend festgestellt werden kann.
Lehrgangsträger / Prüfungsvorbereitung
Informationen zu entsprechenden Lehrgangsangeboten / Prüfungsvorbereitungen finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 80 KB).
Literatur zur Vorbereitung der Sachkundeprüfung finden Sie hier oder auf der Homepage des SecuMedia Verlages.
Weitere nützliche Informationen zum Thema “Wissen & Tipps” zur Sachkundeprüfung im Wach- und Sicherheitsgewerbe finden Sie hier.
Rechtsgrundlagen
Die einschlägige Prüfungsordnung für das Bewachungsgewerbe finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2278 KB).
Den Rahmenplan mit Lernzielen zur Sachkundeprüfung finden Sie hier. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 89 KB)
Die allgemeine Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 240 KB).
Anmeldeformulare
Anmeldeformulare zur Sachkundeprüfung finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 44 KB).
Prüfungstermine
Jahr 2025 |
Schriftliche Prüfung
und
mündliche
Wiederholungsprüfung
|
Mündliche Prüfung | Anmeldeschluss | Status |
1. Prüfung | 16.01.2025 | 24.01.2025 | 16.12.2024 | |
2. Prüfung | 20.02.2025 | 28.02.2025 | 16.01.2025 | |
3. Prüfung | 20.03.2025 | 28.03.2025 | 20.02.2025 | |
4. Prüfung | 17.04.2025 | 25.04.2025 | 20.03.2025 | |
5. Prüfung | 15.05.2025 | 23.05.2025 | 17.04.2025 | |
6. Prüfung | 26.06.2025 | 04.07.2025 | 15.05.2025 | |
7. Prüfung | 17.07.2025 | 25.07.2025 | 26.06.2025 | |
8. Prüfung | 18.09.2025 | 26.09.2025 | 17.07.2025 | |
9. Prüfung | 16.10.2025 | 24.10.2025 | 18.09.2025 | |
10. Prüfung | 20.11.2025 | 28.11.2025 | 16.10.2025 |
Der schriftliche Prüfungsteil kann sowohl elektronisch als auch in Papierform durchgeführt werden; die Entscheidung obliegt der IHK Schwaben und kann unter bestimmten Umständen kurzfristig getroffen werden.
Die Prüfungen werden nur bei ausreichender Teilnehmerzahl durchgeführt.
Prüfungsgebühren
Prüfung | Prüfungsgebühr in Euro |
Gesamtprüfung (schriftlich und mündlich) |
150,00 |
mündliche Wiederholungsprüfung | 80,00 |
Ordnungsgemäßer Rücktritt vor Beginn der Gesamtprüfung |
75,00 |
Ordnungsgemäßer Rücktritt vor Beginn der mündlichen Prüfung |
40,00 |
Weitere Informationen
- Merkblatt - Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 41 KB) (Nr. 553604)
- Bewachungsgewerbe: gefälschte IHK-Bescheinigungen im Umlauf (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 100 KB) (Nr. 546966)
- Punkte- und Notenschlüssel für IHK-Weiterbildungsprüfungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 126 KB) (Nr. 547116)