Sachkundeprüfung

Wach- und Sicherheitsgewerbe

Achtung: Die Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung der Industrie- und Handelskammer ist demnach keine Garantie um im Bewachungsgewerbe tätig zu werden. Es bedarf zusätzlich noch der Zuverlässigkeit.
Die Sachkundeprüfung soll den Nachweis erbringen, dass die in den nachfolgend genannten Bereichen tätigen Personen Kenntnisse über die für die Ausübung dieser Tätigkeiten notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifische Pflichten und Befugnisse sowie deren praktische Anwendung in einem Umfang erworben haben, die ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung dieser Wachaufgaben ermöglichen.
Die Sachkundeprüfung muss jeder Angestellte, der eine der folgenden Tätigkeiten in eigener Person ausübt oder ausüben will, erfolgreich absolviert haben:
  • Schutz vor Ladendieben (Kaufhausdetektive)
  • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z.B. Türsteher)
  • Für andere gewerbliche Tätigkeiten von Wach- und Sicherheitsunternehmen reicht die Unterrichtung gemäß §34a GewO.
  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (z.B. Citystreifen)
  • Bewachung in leitender Funktion in Flüchtlingsunterkünften
  • Bewachung in leitender Funktion in zugangsgeschützten Großveranstaltungen
Bevor diese Tätigkeiten das erste Mal ausgeübt werden, muss die Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt worden sein. Der Unternehmer darf Personal ohne Sachkundeprüfung nicht in den sechs genannten Bereichen einsetzen! Unabhängig von diesen Tätigkeiten muss der Gewerbetreibende immer den Sachkundenachweis erbringen.
Unter anderem gilt diese Sachkundeprüfung auch für das Tätigkeitsfeld:
  • der Selbständigkeit
  • der Bereichsleitung/Geschäftsführung
  • der gesetzlichen Vertreter einer juristischen Person
Für andere gewerbliche Tätigkeiten von Wach- und Sicherheitsunternehmen reicht die Unterrichtung gemäß §34a GewO.
Voraussetzung für die Erlaubniserteilung ist neben der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung zusätzlich noch die Zuverlässigkeit. Es gibt auch Gründe, bei deren Vorliegen die Zuverlässigkeit zu versagen ist. Diese liegt zum Beispiel nicht vor, wenn sich die Person während der letzten drei Jahre vor der Zuverlässigkeitsprüfung nicht im Inland oder einem anderen EU-/EWR-Staat aufgehalten hat und die erforderliche Zuverlässigkeit deshalb nicht oder nicht ausreichend festgestellt werden kann.

Lehrgangsträger / Prüfungsvorbereitung

Informationen zu entsprechenden Lehrgangsangeboten / Prüfungsvorbereitungen finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 80 KB).
Literatur zur Vorbereitung der Sachkundeprüfung finden Sie hier oder auf der Homepage des SecuMedia Verlages.
Weitere nützliche Informationen zum Thema “Wissen & Tipps” zur Sachkundeprüfung im Wach- und Sicherheitsgewerbe finden Sie hier.

Rechtsgrundlagen

Die einschlägige Prüfungsordnung für das Bewachungsgewerbe finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2278 KB).
Den Rahmenplan mit Lernzielen zur Sachkundeprüfung finden Sie hier. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 89 KB)
Die allgemeine Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 240 KB).

Anmeldeformulare

Anmeldeformulare zur Sachkundeprüfung finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 44 KB).

Prüfungstermine


Jahr 2025
Schriftliche Prüfung
und
mündliche
Wiederholungsprüfung
Mündliche Prüfung Anmeldeschluss Status
1. Prüfung 16.01.2025 24.01.2025 16.12.2024
2. Prüfung 20.02.2025 28.02.2025 16.01.2025
3. Prüfung 20.03.2025 28.03.2025 20.02.2025
4. Prüfung 17.04.2025 25.04.2025 20.03.2025
5. Prüfung 15.05.2025 23.05.2025 17.04.2025
6. Prüfung 26.06.2025 04.07.2025 15.05.2025
7. Prüfung 17.07.2025 25.07.2025 26.06.2025
8. Prüfung 18.09.2025 26.09.2025 17.07.2025
9. Prüfung 16.10.2025 24.10.2025 18.09.2025
10. Prüfung 20.11.2025 28.11.2025 16.10.2025
Der schriftliche Prüfungsteil kann sowohl elektronisch als auch in Papierform durchgeführt werden; die Entscheidung obliegt der IHK Schwaben und kann unter bestimmten Umständen kurzfristig getroffen werden.
Die Prüfungen werden nur bei ausreichender Teilnehmerzahl durchgeführt.

Prüfungsgebühren

Prüfung Prüfungsgebühr in Euro
Gesamtprüfung
(schriftlich und mündlich)
150,00
mündliche Wiederholungsprüfung 80,00
Ordnungsgemäßer Rücktritt
vor Beginn der Gesamtprüfung
75,00
Ordnungsgemäßer Rücktritt
vor Beginn der mündlichen Prüfung
40,00

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