IHK Schwaben

Nach der Weiterbildungsprüfung an der IHK Schwaben

Was passiert nach der Prüfung?

Nach der Prüfung werden Ihre erbrachten Prüfungsleistungen an den entsprechenden Prüfungsausschuss versendet. Diese ehrenamtlich tätigen Prüfer korrigieren Ihre erbrachten Leistungen innerhalb einer Korrekturphase von einigen Wochen. Die exakte Korrekturzeit entnehmen Sie bitte Ihrem Einladungsschreiben zur Prüfung. Nach einer anschließend stattfindenden Ergebnisfeststellungssitzung des Prüfungsausschusses werden die Ergebnisse an Sie auf dem Postweg versendet. Wir möchten an dieser Stelle um Ihr Verständnis bitten, dass wir aus datenschutzrechtlichen Gründen tel. keinerlei Auskunft über evtl. Prüfungsleistungen geben können.

Wann bekomme ich mein Zeugnis?

Nach Ihrer letzten Prüfungshandlung wird Ihnen Ihr Zeugnis zeitnah auf dem Postweg zugestellt. Bitte haben Sie Verständnis, dass vorherige Auskünfte leider nicht möglich sind.
Sollten Sie Ihr IHK-Zeugnis verloren haben oder wurde dieses zerstört, kann Ihnen auf Antrag eine Zweitschrift ausgestellt werden. Gleiches gilt im Falle einer Namensänderung aufgrund Adoption oder nach dem Transsexuellengesetz (TSG). Erfahren Sie hier mehr zur Ausstellung einer Zeugniszweitschrift.

Bekomme ich ein Zeugnis in einer anderen Sprache?

Die IHK Schwaben ist lediglich berechtigt Ihnen eine Übersetzungshilfe ergänzend zu Ihrem Originalzeugnis auf Antrag auszugeben. Ein weiteres Originalzeugnis in einer anderen Sprache kann somit nicht ausgegeben werden. Ein derartiges Zeugnis würde von der Rechtsnatur einer Zweitschrift gleichkommen und kann somit nicht zusätzlich ausgegeben werden.

Wie oft kann ich die Prüfung wiederholen?

Jede Prüfung bzw. jeder Prüfungsteil kann in der Regel zweimal wiederholt werden. Hierzu ist für jede Prüfung eine separate Anmeldung erforderlich. Die detaillierten Regelungen zur Wiederholbarkeit der einzelnen Prüfungen bzw. Prüfungsteile können Sie der entsprechenden Prüfungsordnung entnehmen (vgl. Weiterbildungsprüfungen A-Z). Bitte beachten Sie hierbei auch, dass sich die Wiederholungsprüfungen ebenfalls an den bundeseinheitlichen Prüfungsterminen orientieren und somit keine Extratermine möglich sind. Je nach Prüfungsordnung kann es somit bis zur Wiederholung einer Prüfungsleistung wiederum einige Monate dauern.

Schmuckbrief

Nach dem Erhalt Ihres Zeugnisses haben Sie innerhalb eines Jahres nach dessen Erhalt, die Möglichkeit, sich einen zusätzlichen Schmuckbrief ausstellen zu lassen. Dafür wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 € fällig. Zu einem Muster-Schmuckbrief und dem Bestellformular gelangen Sie hier.

Erhalte ich den Meisterbonus?

Bitte Antragsstellung nicht vergessen
Die Absolventen der Meister- und Fortbildungsprüfungen werden von ihrer Wirtschaftskammer im Rahmen der Zeugnismitteilung über die Beantragung informiert und erhalten das Antragsformular. Die zuständige Kammer prüft und sammelt die Anträge und zahlt den „Meisterbonus“ an jeweils zwei Stichtagen innerhalb eines Jahres aus.
Wohnsitz oder Arbeitsstelle in Bayern
Der Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort des/r Begünstigten muss zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Bayern liegen. Die erforderlichen Nachweise, wie die Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises, sind zusammen mit der Einreichung des Antrages zu erbringen.
Hier bekommen Sie ausführliche Informationen zum Meisterbonus.

Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen

Nach dem Erhalt des Zeugnisses oder des Ergebnisbescheides haben Sie binnen vier Wochen die Möglichkeit, eine Einsichtnahme in Ihre Prüfungsunterlagen zu nehmen. Dies ist nur für Sie persönlich in den Räumen der IHK Schwaben möglich. Sie müssen zu ihrem Termin ein entsprechendes Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass) mitbringen.
Hier können Sie einen entsprechenden Termin buchen: LINK
Bitte beachten Sie, dass alle Termine aus organisatorischen sowie Datenschutzgründen ausschließlich in der IHK Schwaben in Augsburg stattfinden!
Finden Sie Ihren Prüfungsabschluss nicht im Buchungssystem, wird dieser nur als Einzeltermin angeboten und ist über Ihre/n Ansprechpartner/in telefonisch zu vereinbaren.