Aus- & Weiterbildung

Erhöhung des Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung

Ob Meister, Fachwirt, Fachkaufmann, operativer Professional oder Betriebswirt – seit 1. September 2013 unterstützt der Freistaat Bayern Absolventen der Praxisstudiengänge mit einem „Meisterbonus“. Mit diesem Meisterbonus will die Bayerische Staatsregierung einen Anreiz schaffen, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken. Sie gewährt die finanzielle Anerkennung für eine bestandene Meister- oder Fortbildungsprüfung.
3.000 Euro bei erfolgreicher Weiterbildungsprüfung ab 01. Januar 2023
Der Bonus beträgt 2.000 € für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 31. Mai 2019 festgestellt wurde und 3.000 € für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 31. Dezember 2022 festgestellt wurde.
Den erhöhten Bonus von 3.000 € erhalten davon abweichend auch diejenigen Prüfungsteilnehmer, bei denen das Prüfungsergebnis zwar vor Ablauf des 31. Dezember 2022 festgestellt wurde, denen aber nach dem 31. Dezember 2022 der Meisterpreis der Bayerischen Staatsregierung verliehen wurde oder die nach dem 31. Dezember 2022 im Rahmen einer Meisterfeier eine Schmuckurkunde (Meisterbrief) erhalten haben.
Der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses darf jedoch nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Bitte Antragsstellung nicht vergessen
Die Absolventen der Meister- und Fortbildungsprüfungen werden von ihrer Wirtschaftskammer im Rahmen der Zeugnismitteilung über die Beantragung informiert und erhalten das Antragsformular. Die zuständige Kammer prüft und sammelt die Anträge und zahlt den „Meisterbonus“ an jeweils zwei Stichtagen innerhalb eines Jahres aus.
Wohnsitz oder Arbeitsstelle in Bayern
Der Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort des/r Begünstigten muss zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Bayern liegen. Die erforderlichen Nachweise, wie die Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises, sind zusammen mit der Einreichung des Antrages zu erbringen.
Mehrmalige Prämie möglich
Darüber hinaus erhalten AbsolventInnen von mehreren, fachlich unterschiedlichen Weiterbildungen sogar für jeden Abschluss einen gesonderten „Meisterbonus“.
Diese Förderung der beruflichen Weiterbildung tritt zum 31. Dezember 2024 (= Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses) wieder außer Kraft. Über eine eventuelle Verlängerung wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.