IHK Schwaben

Servicekraft für Schutz und Sicherheit

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll zum Anfang des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Für den Prüfungsbereich Schutz und Sicherheit bestehen folgende Vorgaben:
1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er
a) Gefährdungspotenziale erkennen,
b) Maßnahmen der Sicherung durchführen und dokumentieren,
c) sein Verhalten an sicherheitsrelevante Situationen anpassen sowie
d) den rechtlichen Handlungsrahmen beachten kann;
2. der Prüfling soll berufstypische Aufgaben schriftlich bearbeiten;
3. die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.

Schriftliche Abschlussprüfung

Prüfungsbereich
Prüfungszeit
Situationsgerechtes Verhalten und Handeln 
60 Minuten
Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste 
90 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde 
45 Minuten
Durchführung von Schutz u. Sicherheitsmaßnahmen 
45 Minuten

Prüfungstermine

Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie unter "Weitere Informationen".

Mündliche/Praktische Abschlussprüfung

Der Prüfling soll ein fallbezogenes Fachgespräch führen; Grundlage des Fachgesprächs ist eine von zwei von ihm durchgeführten und dokumentierten betrieblichen Aufgaben aus seinem Einsatzbereich; die Dokumentationen sollen eine Beschreibung der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise bei der Ausführung sowie eine Bewertung des Ergebnisses beinhalten; jede Dokumentation soll drei Seiten nicht überschreiten; betriebsübliche Unterlagen sind beizufügen; die Dokumentationen sind dem Prüfungsausschuss vor der Durchführung der Prüfung zuzuleiten; hieraus wählt der Prüfungsausschuss eine aus; der Ausbildende hat zu bestätigen, dass die Aufgaben von dem Prüfling im Betrieb selbstständig durchgeführt worden sind; die Dokumentation wird nicht bewertet; Die Prüfungszeit für das fallbezogene Fachgespräch beträgt höchstens 20 Minuten; Das Ergebnis der schriftlichen Aufgabenbearbeitung ist mit 30 Prozent, das fallbezogene Fachgespräch mit 70 Prozent zu gewichten. Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
1. Prüfungsbereich Situationsgerechtes Verhalten und Handeln 20 Prozent,
2. Prüfungsbereich Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste 30 Prozent,
3. Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde 10 Prozent,
4. Prüfungsbereich Durchführung von Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen 40 Prozent.
Zeitraum:  
Abschlussprüfung Sommer: Juni/Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar/Februar

Bestehensregeln

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
2. in dem Prüfungsbereich Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste mit mindestens „ausreichend“,
3. in mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche mit mindestens „ausreichend“ und
4. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet worden sind.
Mehr zu diesem Thema finden Sie unter "Weitere Informationen".