Tourismus in Schwaben
Förderprogramme im Tourismus
Für die bayerischen Unternehmen des Gastgewerbes stehen im Bereich der Förderung verschiedene Programme zur Verfügung.
Premiumoffensive Tourismus
Mit der "Premiumoffensive Tourismus" sollen in erster Linie Vorhaben der Hotellerie im gehobenen und hochwertigen Bereich unterstützt werden. Förderfähig sind insbesondere Investitionen zur Qualitätsverbesserung der Gästebereiche sowie zur Durchführung von Innovationen für den Gast im Bereich von Baulichkeiten und Ausstattung (zum Beispiel Investitionen, die zu Vorbereitung einer DEHOGA-(Höher-)Klassifizierung dienen, in moderne Informations- und Kommunikationstechnologien in den Gästezimmern, in die Barrierefreiheit oder in besondere Gästebereiche).
Mit der "Premiumoffensive Tourismus" sollen in erster Linie Vorhaben der Hotellerie im gehobenen und hochwertigen Bereich unterstützt werden. Förderfähig sind insbesondere Investitionen zur Qualitätsverbesserung der Gästebereiche sowie zur Durchführung von Innovationen für den Gast im Bereich von Baulichkeiten und Ausstattung (zum Beispiel Investitionen, die zu Vorbereitung einer DEHOGA-(Höher-)Klassifizierung dienen, in moderne Informations- und Kommunikationstechnologien in den Gästezimmern, in die Barrierefreiheit oder in besondere Gästebereiche).
Anspruchsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Hotellerie, grundsätzlich ab zehn Betten.
Tourismusland Bayern - Qualität und Gastlichkeit
Mit dem Sonderprogramm „Qualität und Gastlichkeit“ sollen kleine Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie (unabhängig von der Bettenzahl) bei Modernisierungs-, Sanierungs-, Ausstattungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Bewirtschaftungs- und Gästebereiche unterstützt werden.
Tourismusland Bayern - Barrierefreie Gastlichkeit
Das Sonderprogramm „barrierefreie Gastlichkeit“ soll kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie (unabhängig von der Bettenzahl) bei Investitionsmaßnahmen in die Barrierefreiheit unterstützen.
Förderanträge für die drei o.g. Sonderprogramme für das Gastgewerbe sind vor Maßnahmenbeginn bei der Regierung von Schwaben einzureichen. Dort erhalten Sie auch erste Informationen, ob ein Förderprogramm für Ihr Unternehmen in Frage kommen könnte.
Alle Informationen sowie die Anträge zu den drei o.g. Programmen finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Neben den branchenbezogenen Förderungen stehen Ihnen für Ihre Projekte viele weitere Fördermöglichkeiten z.B. für Vorhaben im Bereich der Digitalisierung, Energieeffizienz, im Bereich der Aus- und Weiterbildung, für die Entwicklung junger Unternehmen oder auch zur Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!