IHK Schwaben

Digitalbonus Bayern

Das Förderprogramm Digitalbonus Bayern unterstützt kleine Unternehmen bei der Digitalisierung ihrer Produkte, Prozesse und Dienstleistungen sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit.
Der Antrag kann ab 8. Juli 2024 auch papierlos mit dem ELSTER-Unternehmenskonto gestellt werden. Das neue Förderprogramm ist bis 31. Dezember 2027 gültig.
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Was wird gefördert?

Fördergegenstand beim Digitalbonus sind Maßnahmen aus den Bereichen:
  • Digitalisierung: Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen 
    und Prozessen sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen im 
    Unternehmen, insbesondere durch den Einsatz von Robotik, Künstlicher Intelligenz, digitaler 
    Zwillinge und moderner Simulationstechniken.
  • IT-Sicherheit: Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit im Unternehmen.

Wer wird gefördert?

Seit 2021 werden nur noch kleine Unternehmen gefördert. Sie sind ein kleines Unternehmen, wenn Sie diese Kriterien erfüllen:
  • Bis zu 49 Beschäftigte und
  • Bis zu 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder bis zu 10 Millionen Euro Bilanzsumme/Jahr

Wie viel wird gefördert?

  • maximal 50% der förderfähigen Ausgaben
  • jedoch nicht mehr als 7.500€ beim Digitalbonus Standard bzw.
  • nicht mehr als 30.000€ beim Digitalbonus Plus
Ihr Projekt muss mindestens 4.000€ förderfähige Ausgaben enthalten, um einen Förderantrag stellen zu können. Die Förderung erfolgt im Rahmen der De-minimis-Verordnung.

Wer wird nicht gefördert?

Nicht beantragt kann der Digitalbonus werden, wenn...
  • Sie freiberuflich tätig sind (auch nicht, wenn Sie eine gewerbliche Rechtsform haben) oder
  • Ihr Unternehmen sich in einem Insolvenzverfahren befindet oder
  • für Ihr Unternehmen die nach deutschem Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllt sind.
Weitere Information zum Programm Digitalbonus finden Sie hier.