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Nr. 3459060
IHK Schwaben
Digitalbonus Bayern
Das Förderprogramm Digitalbonus Bayern unterstützt kleine Unternehmen bei der Digitalisierung ihrer Produkte, Prozesse und Dienstleistungen sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit.
Der Antrag kann seit 8. Juli 2024 auch papierlos mit dem ELSTER-Unternehmenskonto gestellt werden. Das neue Förderprogramm ist bis 31. Dezember 2027 gültig.
Fördergegenstand beim Digitalbonus sind Maßnahmen aus den Bereichen:
Digitalisierung: Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen im Unternehmen, insbesondere durch den Einsatz von Robotik, Künstlicher Intelligenz, digitaler Zwillinge und moderner Simulationstechniken.
IT-Sicherheit: Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit im Unternehmen.
Gefördert werden
Ausgaben für Leistungen externer Anbieter einschließlich der zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen IKT-Software.
Die zuwendungsfähigen Leistungen umfassen auch die Einführung der entwickelten Lösungen (z. B. Einrichtung, Installation, individuelle Anpassungen, Programmierungen, technische Dokumentation).
Beratungsleistungen und Schulungsmaßnahmen für die einzuführende Lösung mit bis zu 50% der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben.
Wer wird gefördert?
Seit 2021 werden nur noch kleine Unternehmen gefördert. Sie sind ein kleines Unternehmen, wenn Sie diese Kriterien erfüllen:
Bis zu 49 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) und
Bis zu 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder bis zu 10 Millionen Euro Bilanzsumme/Jahr
Wie viel wird gefördert?
maximal 50% der förderfähigen Ausgaben
jedoch nicht mehr als 7.500€ beim Digitalbonus Standard bzw.
nicht mehr als 30.000€ beim Digitalbonus Plus
Ihr Projekt muss mindestens 4.000€ förderfähige Ausgaben enthalten, um einen Förderantrag stellen zu können. Die Förderung erfolgt im Rahmen der De-minimis-Verordnung.
Wer wird nicht gefördert?
Nicht beantragt kann der Digitalbonus werden, wenn...
Sie freiberuflich tätig sind (auch nicht, wenn Sie eine gewerbliche Rechtsform haben) oder
Ihr Unternehmen sich in einem Insolvenzverfahren befindet oder
für Ihr Unternehmen die nach deutschem Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllt sind.
Was wird nicht gefördert?
Maßnahmen, die bereits begonnen wurden: rechtsverbindliche Bestellung oder Erteilung eines Auftrags (ggf. auch nur mündlich)
Maßnahmen, denen eine gesetzliche Verpflichtung zugrunde liegt