International

Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen in Kanada

Ausländische Staatsangehörige, die keine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung besitzen, benötigen eine Arbeitserlaubnis, um in Kanada zu arbeiten.

Rechtsgrundlagen

Die für Kanada geltenden Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen sind im Immigration and Refugee Protection Act (IRPA) geregelt. Zuständige Behörde für die Erteilung von Einreise- und Aufenthaltsgenehmigungen ist die Immigration, Refugees and Citizenship Canada (IRCC). 

Touristische und geschäftliche Aufenthalte

Über die aktuellen Regelungen informiert die Website des Auswärtigen Amtes.
Electronic Travel Authorization (eTA)
Für die Einreise nach Kanada wird in der Regel ein eTA benötigt. Die eTA hat eine Gültigkeit von bis zu fünf Jahren und ist an das jeweilige Reisedokument des Antragstellers gebunden. Die kanadische Regierung veröffentlicht hierzu fortlaufend Informationen.

Arbeitseinsätze in Kanada

Ausländische Staatsangehörige, die keine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung besitzen ( permanent residence), benötigen eine Arbeitserlaubnis (work permit), um in Kanada zu arbeiten. In diesem Rahmen existieren verschiedene Arten von Arbeitserlaubnissen. Zum einen die sogenannten  open work permits und zum anderen die sogenannten  employer-specific work permits.
Die open work permits ermöglichen einem Arbeitnehmer die Arbeitsaufnahme in Kanada, ohne dabei an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden zu sein. Die  employer-specific work permits erlauben dem jeweiligen Arbeitnehmer die Arbeitsaufnahme in Kanada nur für den in der Erlaubnis eingetragenen Arbeitgeber.
Sämtliche Arbeitserlaubnisse müssen vor Beginn der Arbeitsaufnahme beantragt werden. Hinsichtlich der Entsendung eines Mitarbeiters einer ausländischen Muttergesellschaft an eine kanadische Tochtergesellschaft ist auch eine Arbeitserlaubnis erforderlich. Ungeachtet dessen, ob der Arbeitnehmer weiterhin bei der ausländischen Firma angestellt ist und von dieser sein Gehalt bezieht. In einem solchen Fall wird in der Regel eine arbeitgebergebundene Arbeitserlaubnis ( employer-specific work permit) ausgestellt. Die Beantragung ist jedoch mit einigen Erleichterungen verbunden, zum Beispiel ist ein Arbeitsmarktgutachten ( Labour Market Impact Assessment) nicht erforderlich.
Sofern ein Arbeitnehmer eines in der Europäischen Union ansässigen Unternehmens nach Kanada entsendet werden soll, muss es sich bei dem antragstellenden Arbeitnehmer um eine leitende Führungskraft oder einen Spezialisten handeln, der bereits seit einem Jahr für die Muttergesellschaft in einer vergleichbaren Position arbeitet. Eine entsprechende Arbeitserlaubnis wird maximal für drei Jahre ausgestellt, wobei die Möglichkeit einer Verlängerung von 18 Monaten besteht.
Für deutsche Staatsangehörige im Alter zwischen 18 und 35 Jahren besteht die Option im Rahmen des  International Experience Canada-Program eine vereinfachte Arbeitserlaubnis für die Dauer von einem Jahr zu erhalten. Innerhalb des Programms existieren drei verschiedene Kategorien ( working holiday, Young Professionals und International Co-op Internship). Die Kategorie „ working holiday“ fällt in den Bereich der  open work permits beziehungsweise ermöglicht einem Arbeitnehmer für verschiedene Arbeitgeber tätig zu werden. In Bezug auf die Kategorien „ Young Professionals“ und „ International Co-op Internship“ besteht die Möglichkeit eine arbeitgebergebundene Arbeitserlaubnis zu beantragen.
Da sich die Bestimmungen stetig ändern, können Sie sich bezüglich der pandemiebezogenen Richtlinien unter folgendem Link informieren: Kanada: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de) und unter Informieren Sie sich über die elektronische Reisegenehmigung (eTA) - Canada.ca.