Innovative Gründungen
Förderprogramm Start?Zuschuss! des bayerischen Wirtschaftsministeriums
Ihre regionalen Ansprechpartner:
Aurelia Vetter (Kempten und Oberallgäu, Kaufbeuren und Ostallgäu)
Karin Bräuer (Nord- und Westschwaben)
Jürgen Wager (Wirtschaftsraum Augsburg)
Gerhard Remmele (Memmingen und Unterallgäu, Lindau)
Aurelia Vetter (Kempten und Oberallgäu, Kaufbeuren und Ostallgäu)
Karin Bräuer (Nord- und Westschwaben)
Jürgen Wager (Wirtschaftsraum Augsburg)
Gerhard Remmele (Memmingen und Unterallgäu, Lindau)
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie unterstützt mit seinem Förderprogramm "Start?Zuschuss!" pro Jahr 20 innovative Unternehmensneugründungen aus dem Bereich Digitalisierung in Bayern.
Ziele des Programms
Unterstützung technologieorientierter Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung
in der Startphase sowie Beitrag zur Etablierung junger, innovativer Unternehmen am Markt
in der Startphase sowie Beitrag zur Etablierung junger, innovativer Unternehmen am Markt
Start?Zuschuss! hat das Ziel, Gründern in der Anfangsphase eine unkomplizierte Unterstützung zu geben.
Ein individuelles Feedback der Juroren zu den Geschäftsmodellen ist daher nicht vorgesehen. Für eine enge Begleitung der Entwicklung sowie regelmäßige Evaluierung deines Businessplans empfehlen wir, dich an den Bayerischen Businessplan Wettbewerben von BayStartUP zu beteiligen.
Ein individuelles Feedback der Juroren zu den Geschäftsmodellen ist daher nicht vorgesehen. Für eine enge Begleitung der Entwicklung sowie regelmäßige Evaluierung deines Businessplans empfehlen wir, dich an den Bayerischen Businessplan Wettbewerben von BayStartUP zu beteiligen.
Wer wird gefördert?
Technologieorientierte Unternehmensneugründungen
- aus dem Bereich Digitalisierung
- deren Gründung maximal 2 Jahre (maßgeblich ist der jeweilige Stichtag des Bewerbungsfristendes) zurückliegt
- mit einem besonders zukunftsfähigen, innovativen Geschäftsmodell
Was wird gefördert?
Ausgaben insbesondere für
- Miete und Personal
- Markteinführung des Produkts
- Forschung & Entwicklung
Wie wird gefördert?
Für einen Zeitraum von einem Jahr
- maximal 50% der förderfähigen Ausgaben
- jedoch nicht mehr als 36.000 €
Die Förderung erfolgt im Rahmen der De-minimis-Verordnung.
Wie wird eine Förderung ausgewählt?
Die Bewerbung reichst du online ein.
1. Stufe: Wettbewerbsverfahren, Bewertung der Bewerbung durch externe Expertenjury
2. Stufe: Ausgewählte Bewerber stellen Förderantrag bei der zuständigen Regierung
2. Stufe: Ausgewählte Bewerber stellen Förderantrag bei der zuständigen Regierung
Zeitplan
Der nächste Wettbewerb wird zeitnah bekannt gegeben.