Europäischer Emissionshandel
Weiterentwicklung des EU-ETS beschlossen
Die Europäische Kommission hat sich mit dem Green Deal das Ziel gesetzt, das Europäische Emissionshandelssystem (EU ETS) auf weitere Sektoren auszuweiten. Bislang erfasst das EU ETS die Stromerzeugung und Feuerungsanlagen der energieintensiven Industrie. Perspektivisch sollen auch der Verkehrssektor und der Gebäudesektor einbezogen werden.
Das sind die Vorschläge aus dem Fit-for-55-Paket der EU-Kommission:
Reform des europäischen Emissionshandels
Für alle Unternehmen relevant sind absehbar weiter steigende CO2-Preise und damit ein höherer Druck auf Unternehmen, Energieverbräuche zu senken, erneuerbare Energieträger zu nutzen und auf emissionsarme Produktionsverfahren umzustellen. Die Kommission schlägt vor, den heute bestehenden europäischen Emissionshandel (EU-ETS) zu reformieren.
Konkret soll das Ausgangsniveau der zur Verfügung gestellten Emissionszertifikate einmalig abgesenkt und der Pfad zur weiteren Reduzierung steiler werden. Zudem soll eine höhere Entnahme von Zertifikaten aus der Marktstabilitätsreserve ermöglicht werden, und es geplant, den Anwendungsbereich des Emissionshandels um den Seeverkehr zu erweitern.
Für Unternehmen mit großen, am EU-ETS beteiligten Industrieanlagen ist die teilweise freie Zuteilung von Zertifikaten Voraussetzung dafür, dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit ihrer Produkte gewahrt bleibt. Der Kommissionsvorschlag sieht vor, diese freie Zuteilung an Industrieunternehmen herunterzufahren, indem die maximale Abwertung der Benchmarks von 1,6 auf 2,5 Prozent pro Jahr angehoben wird. Das führt in Kombination mit der erwarteten Steigerung der CO2-Preise zu deutlich höheren Belastungen dieser Unternehmen. Zusätzlich wird als Gegenleistung für die freie Zuteilung eine Verpflichtung zu Klimaschutzinvestitionen eingeführt.
Ein neuer Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Neben dem bestehenden Emissionshandel soll ein weiteres Emissionshandelssystems eingeführt werden, das ab 2026 die Emissionen des Energieeinsatzes in Gebäuden und Verkehr bepreist. Wie im deutschen nationalen Emissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) werden die Inverkehrbringer von Kraft-/Brennstoffen zur Teilnahme verpflichtet. Diese geben dann den CO2-Preis an ihre Kunden weiter.
Ausgenommen von dem neuen Emissionshandel sollen Brennstoffverbräuche für die Erzeugung industrieller Prozesswärme sein. Eine freie Zuteilung beziehungsweise Entlastung besonders betroffener Energieverbraucher ist nicht vorgesehen; die Versteigerungserlöse sollen aber für Investitionen in den Klimaschutz und zur Unterstützung ärmerer Haushalte eingesetzt werden.
Sobald die EU weitere Details zur Weiterentwicklung und Ausgestaltung des europäischen Emissionshandels veröffentlicht, werden wir an dieser Stelle informieren.