Energie - Juli 2024
Energieeffizienzgesetz: eine Übersicht für Unternehmen
Am 18. November 2023 ist das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Kraft getreten. Ab dem 18. Juli 2025 müssen sich Unternehmen mit ihrem Energieverbrauch, ihrer Abwärme und unter Umständen mit der Einführung von Managementsystemen auseinandersetzen. Wir verschaffen Ihnen im Folgenden einen Überblick, welche Schwellenwerte jetzt gelten, welche Maßnahmen getroffen werden müssen und wo Sie weiterführende Informationen zu diesem Thema finden können.
Ziel
Das EnEfG setzt erstmals verbindliche Ziele für die Senkung des Energieverbrauchs in Deutschland. Bis 2030 soll der bundesweite Endenergieverbrauch um 26,5 % und der Primärenergieverbrauch um 39,3 % gegenüber 2008 sinken. Langfristig ist eine Reduzierung des Endenergieverbrauchs um 45 % bis 2045 angestrebt.
Betroffenheit
Das EnEfG adressiert schätzungsweise 22.800 Unternehmen in ganz Deutschland. Grundsätzlich werden alle Unternehmen sowie die öffentliche Hand erfasst, deren Energieverbrauch definierte Schwellenwerte überschreitet. Dabei muss der Durchschnitt des Gesamtendenergieverbrauchs der letzten drei Kalenderjahre berechnet werden (was genau in diese Berechnung einfließt, findet sich bspw. im BAFA-Merkblatt).
Maßnahmen
Da das EnEfG und das EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz) teilweise ineinandergreifen, ist folgendes zu beachten: Je höher der Endenergieverbrauch, desto mehr Pflichten kommen auf das Unternehmen zu. Darüber hinaus muss auch zwischen KMUs und nicht-KMUs unterschieden werden. Unternehmen müssen beispielsweise:
- Energieaudits durchführen
- Umsetzungspläne erstellen
- Abwärme nutzen und melden
- Energie- oder Umweltmanagementsysteme einführen
Welches dieser Maßnahmen umgesetzt werden muss, richtet sich an folgenden Schwellenwerten aus:
- > 0,5 GWh: Unternehmen (nicht-KMUs) müssen alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen, sollte der jährliche Durchschnittswert über dieser Schwelle liegen.
- > 2,5 GWh: Unternehmen (nicht-KMUs) müssen basierend auf den Ergebnissen ihrer Energieaudits Umsetzungspläne für Energiesparmaßnahmen erstellen. Alle Unternehmen (inkl. KMUs) müssen ihre Abwärme erfassen und melden. Die Daten müssen auf der Abwärmeplattform bis zum 01. Januar 2025 eingetragen werden.
- > 7,5 GWh: Alle bisher genannten Maßnahmen gelten für alle Unternehmen (inkl. nicht-KMU). Zusätzlich muss ein Energie- oder Umweltmanagementsystem eingeführt werden (z.B. ISO 50.001 oder EMAS). Unternehmen, die am Stichtag des 18. November 2023 bereits als Unternehmen galten, müssen eines dieser Managementsystem bis zum 18. Juli 2025 einführen. Sollte der Unternehmensstatus erst später erlangt werden, haben Unternehmen Zeit, innerhalb von 20 Monaten sich um die Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems zu kümmern.
Weitere Informationen
- BAFA-Merkblatt EnEfG
- BAFA-Merkblatt Gesamtendenergieverbrauch
- BfEE-Abwärme Plattform
- UGA-Infoblatt zu EMAS und ISO 50.001 im Rahmen des EnEfG
Hinweis: Diese Informationen sollen nur erste Hinweise in übersichtlicher Form geben und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.