EU Green Deal

Aktionsplan Kreislaufwirtschaft der EU

Bereits im März 2020 wurde der Aktionsplan Kreislaufwirtschaft von der EU-Kommission als Teil des EU Green Deal veröffentlicht. Der Aktionsplan Kreislaufwirtschaft kann als übergeordneter Plan verstanden werden, der die Richtung für zahlrieche konkrete Maßnahmen vorgibt. Letztendlich soll mit dem Aktionsplan eine umfassende Kreislaufwirtschaft geschaffen werden – von der Produktkonzeption bis hin zur Verwertung der Abfälle von Produkten.

Die Maßnahmen des Aktionsplans Kreislaufwirtschaft

Der Aktionsplan Kreislaufwirtschaft 2.0 der EU-Kommission enthält u.a. folgende Vorgaben:
  • Verankerung eines Rechts auf Reparatur bestimmter Geräte im Verbraucherrecht
  • Reduzierungsvorgaben von Verpackungsabfällen
  • Etablierung eines Rechtsrahmens für nachhaltige Produkte
  • Etablierung eines Rechtsrahmens für Batterien (Bevorzugung aufladbarer Batterien)
  • Förderung eines Sekundärrohstoffmarktes
  • Schaffung eines europäischen Datenraumes samt digitalem Produktpass
Ziel der im Aktionsplan angekündigten 35 Maßnahmen sind mitunter die Ressourcenschonung und Abfallvermeidung. Der Aktionsplan umfasst zahlreiche Pläne und ist mit weiteren Strategien vernetzt. Wichtige vernetzte bzw. umfasste Strategien sind:
  • Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit: Sicherheit von Sekundärrohstoffen erhöhen
  • Textilstrategie: in der EU in Verkehr gebrachte Textilerzeugnisse langlebig und recycelbar gestalten
  • Kunststoff-Strategie: u.a. Abfälle im Meer verhindern

Bewertung und weitere Informationen

Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des DIHK, Dr. Achim Dercks, äußerte sich wie folgt zum Aktionsplan Kreislaufwirtschaft der EU-Kommission:
„Deutsche Unternehmen schauen mit Sorge auf den EU-Aktionsplan Kreislaufwirtschaft. Klar ist: Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung stellen aus wirtschaftlicher Sicht wichtige Ziele dar, zu deren Förderung die Betriebe in Deutschland bereits erheblich beitragen. Der Umfang der nun angekündigten Maßnahmen sorgt bei vielen kleinen und mittleren Unternehmen allerdings für Verunsicherung. Denn diese werden - je nach weiterer Ausgestaltung – deutlich mehr Dokumentationspflichten und Behördenkontakte zur Folge haben. Bei einem neuen Rechtsrahmen für nachhaltige Produkte und Batterien, einem Anspruch auf Reparatur oder neuen Ökodesign-Regeln kommt es für die Betriebe maßgeblich auf eine Umsetzung mit Augenmaß an.
Neue Vorgaben und Zielsetzungen können nur dann einen guten Beitrag zur zirkulären Wirtschaft leisten, wenn sie für die Unternehmen in der Praxis auch umsetzbar sind. Denn nur, wenn wirtschaftliche Belange bei der Umsetzung des Aktionsplans ausreichend berücksichtigt werden, können die Unternehmen selbst die Wegbereiter einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft sein. Positiv ist, dass der Aktionsplan auch auf Potenziale für Unternehmen eingeht. Dies betrifft insbesondere den Forschungs- und Entwicklungsbereich. Denn wenn Impulse für Innovationen ebenso wie wirtschaftliche Anreize bei der Umsetzung des Aktionsplans im Vordergrund stehen, können sowohl die Umwelt als auch Unternehmen vom Ziel der Kreislaufwirtschaft profitieren.“