Löhne und Gehälter
Tarifhinweise
Allgemeines
Grundsätzlich können Arbeitgeber mit ihren Mitarbeitern das Arbeitsentgelt frei vereinbaren. Jedoch kann sich ein bestimmter Entgeltanspruch auch aus Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, betriebliche Übung oder aber aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben.
Mindestlohn
Am 1. Januar 2015 trat in Deutschland der flächendeckende Mindestlohn in Kraft. Er wird für alle Arbeitnehmer über 18 Jahren von einer Mindestlohnkommission festgelegt. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ist in Deutschland die Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf. Den jeweils aktuellen Mindestlohn finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
In einzelnen Branchen gibt es gesetzliche Mindestlohnverordnungen auf Grund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes so beispielsweise für das Bau- und Abbruchgewerbe, das Dachdeckerhandwerk, das Maler- und Lackiererhandwerk und das Gebäudereinigerhandwerk. Sie gelten für alle Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber seinen Sitz im In- oder Ausland hat. Die Liste der gesetzlich festgelegten Mindestlöhne finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales . Sie sind höher als der allgemeine gesetzliche Mindestlohn.
Tarifvertrag
Tarifverträge gelten für ein bestimmtes Arbeitsverhältnis, wenn
- die Geltung eines bestimmten Tarifvertrages vertraglich vereinbart wurde, der Tarifvertrag also durch individuelle Vereinbarung oder durch Betriebsvereinbarung in den jeweiligen Arbeitsvertrag einbezogen wurde.
- Arbeitgeber als Mitglied des Arbeitgeberverbandes und Arbeitnehmer als Gewerkschaftsmitglied tarifgebunden sind.
- Ein Tarifvertrag durch den Bundesminister für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt worden ist. Die Übersicht der allgemeinverbindlichen Tarifverträge finden Sie hier.
Bei der einzelvertraglichen Einbeziehung eines Tarifvertrages kann sowohl ein ganzer Tarifvertrag einbezogen werden als auch die Geltung nur einzelner Regelungen vereinbart werden. Einzelheiten zum Abschluss von Arbeitsverträgen, sowohl für unbefristete als auch für befristete oder geringfügige Beschäftigungen, finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage.
Tarifhöhe und Tarifverträge
Nähere Informationen zu bestimmten Tarifen finden Sie im Internetauftritt der Hans-Böckler-Stiftung. Teilweise finden Sie auch bei Arbeitgeberverbänden Informationen zu deren Tarifabschlüssen.
Amtliche Statistik für Löhne und Gehälter
In der Tarifdatenbank des Statistischen Bundesamt sind Statistiken über Tarifverdienste, Lohn – bzw. Gehaltserhöhungen in diversen Branchen sowie gesamtwirtschaftliche Statistiken zu finden.
Auskünfte
Schwäbische Unternehmen können bei der IHK für ihre Mitarbeiter Regelungen aus zahlreichen Tarifverträgen erfragen, beispielsweise zur tariflichen Entlohnung und tariflichen Urlaubsansprüchen. Individuelle Tarifzuordnungen, die Auslegung von Tarifverträgen oder eine Rechtsberatung sind jedoch nicht möglich, da dies Aufgaben der jeweiligen Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften sind.
Bitte beachten Sie: Tarifabschlüsse gibt es nicht für jede Branche und auch nicht jeder Beruf wird in den jeweiligen Tarifunterlagen erwähnt. Gerade bei neuen Branchen, z. B. die IT-Dienstleistungen, und bei neuen Berufsbildern kann es deshalb für Arbeitgeber erforderlich sein, sich einem vergleichbaren Tarifvertrag "anzulehnen".
Diese Informationen sollen – als Service Ihrer IHK – nur erste Hinweise in übersichtlicher Form geben und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
Stand: Juni 2024