Arbeitsschutz und - sicherheit
Arbeitssicherheit
Unabhängig von der Betriebsgröße ist es die Pflicht der Arbeitgeber ihren Beschäftigen sichere und „gesunde“ Arbeitsplätze zu bieten. Jedes Unternehmen muss daher nach den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) den Arbeitsschutz für seine Mitarbeiter in geeigneter Weise organisieren. Es ist für die Durchführung aller Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie zur Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren verantwortlich.
Als Einstieg in das Thema Arbeitssicherheit haben wir im Folgenden – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – häufig wichtige Themenfelder aufgelistet. Nutzen Sie diese Auflistung, um sich einen ersten Überblick über Systematik und Herangehensweisen zu verschaffen und greifen Sie unbedingt auf die umfangreichen weiteren Angebote der genannten Anlaufstellen zurück.
Zuständigkeit für Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Fragen zur Arbeitsplatzgestaltung
Zuständig für Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Fragen zur Arbeitsplatzgestaltung sind nachfolgende Stellen:
- Berufsgenossenschaft
Anlaufstellen in allen Fragen zur Arbeitssicherheit sind die jeweils zuständigen Berufsgenossenschaften [DGUV: Berufsgenossenschaften] als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese bieten neben der Beratung auch umfangreiche Literatur und schulen die mit Aufgaben der Arbeitssicherheit betrauten Personen. Falls Sie noch nicht wissen, welche Berufsgenossenschaft für Sie zuständig ist, wenden Sie sich an die BG-Infoline [DGUV: Infoline]. - Gewerbeaufsichtsamt
Das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Schwaben [Gewerbeaufsichtsamt - Regierung von Schwaben (bayern.de)] führt die Aufsicht über die Einhaltung der Vorschriften des Arbeitsschutzes. - Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit [LGL - Startseite (bayern.de)] ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Tiergesundheit sowie Arbeitsschutz/Produktsicherheit.
Arbeitssicherheitsgesetz
Das ASiG [ASiG - Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (gesetze-im-internet.de)] regelt die Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Diese unterstützen den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung. Konkretisiert werden die Vorgaben insbesondere in der DGUV Vorschrift 2 [DGUV - Prävention - Vorschriften und Regeln - DGUV Vorschrift 2].
Warum? Betriebsärzte beziehungsweise Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen bestellt werden, sobald ein Unternehmen Mitarbeiter beschäftigt. Für Klein- und Kleinstbetriebe bieten die Berufsgenossenschaften Unternehmermodelle beziehungsweise Branchenmodelle an. Stark vereinfacht bestehen diese aus einer Kombination aus Seminaren, Beratung durch die Berufsgenossenschaft und anlassbezogener Betreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Arbeitsschutzgesetz
Das ArbSchG [ArbSchG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)] enthält zahlreiche grundlegende Vorgaben und Pflichten für Arbeitgeber rund um das Thema Arbeitssicherheit. Dazu zählen beispielsweise:
- Gefährdungsbeurteilung - § 5 ArbSchG
Bei der Gefährdungsbeurteilung [Gefährdungsbeurteilung | VBG] sind Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu beurteilen. Auch psychische Belastungen, die sich durch die Arbeit ergeben können, sind im Arbeitsschutzgesetz verankert. - Erst Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen - § 10 ArbSchG
Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. - Unterweisung - § 12 ArbSchG
Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.
Warum? Bis auf wenige explizit aufgeführte Ausnahmen gilt das ArbSchG für Unternehmen aller Branchen oder Größen. Die Erfüllung der grundsätzlichen Anforderungen sollte nicht nur unter dem Aspekt der gesetzlichen Vorgaben erfolgen, Arbeitssicherheit hat einen nachgewiesenen volkswirtschaftlichen Nutzen.
Arbeitsstättenverordnung
Vom Raumklima über die Beleuchtung bis zu den Sanitäreinrichtungen: Die ArbStättV [ArbStättV - Verordnung über Arbeitsstätten (gesetze-im-internet.de)] enthält Vorgaben zur menschengerechten Gestaltung von Arbeitsstätten. Da die ArbStättV allgemeine Schutzziele enthält, kann Ihnen bei der praktischen Umsetzung die Technischen Regeln für Arbeitsstätten [BAuA - Regelwerk - Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin] helfen.
Warum? Arbeitsstätten sind alle Orte, an denen gearbeitet wird. Daneben gehören aber auch verschiedene andere Bereiche zur Arbeitsstätte, die nicht unmittelbar für die Arbeit benötigt werden, zum Beispiel Verkehrs- und Fluchtwege, oder Lagerräume u. v. w.
Hinweis: Diese Informationen sollen nur erste Hinweise in übersichtlicher Form geben und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
Stand: Juni 2024