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Nur wat mutt, dat mutt

Quelle neuer Geschäftsideen sind unsere Unternehmen, die Freiraum und Vertrauen brauchen, um ihr innovatives Potenzial auf die Straße zu bringen. Weniger Bürokratie und beschleunigte Genehmigungsverfahren sind – neben gezielter Innovationsförderung – ein Erfolgsfaktor für ihre Wettbewerbstätigkeit.
Der Abbau von Bürokratie steht in den Umfragen der IHK Schleswig-Holstein bei den Betrieben regelmäßig ganz oben auf der Liste der Maßnahmen für eine wirtschaftsfreundliche Politik. Bürokratieabbau ist ein Erfolgsfaktor für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen. Besonders betroffen von bürokratischen Belastungen sind kleine und mittelständische Betriebe, weil in diesen oftmals keine personellen und organisatorischen Möglichkeiten vorhanden sind, die bürokratischen Anforderungen zu bewältigen. Es ist die Fülle von Regelungen und ihre Unübersichtlichkeit, die in Unternehmen die Spielräume für ihr eigentliches Geschäft einengen und hohe Belastungen und Kosten verursachen.
Ansatzpunkte aus Sicht der Wirtschaft

Gemeinsam für “Gutes Recht” sorgen

Gesetzliche Regelungen sollen ein politisches Ziel erreichen, dabei aber nur so stark in die Praxis der Unternehmen eingreifen, wie es zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist. Dazu ist es notwendig, die betriebliche Praxis bereits in die Lösungssuche mit einzubeziehen. Bei der gemeinsamen Lösungssuche sollten digitale Möglichkeiten mitgedacht werden. Diese digitalen Innovationen sollten schon im Gesetzgebungsverfahren mitgedacht werden, um die Belastung der gewerblichen Wirtschaft so gering wie möglich zu halten.
Auch bei gründlicher Vorbereitung sind unerwünschte Auswirkungen neuer Regelungen nicht auszuschließen. Es sollte daher die Möglichkeit geschaffen werden, Gesetze in einem Praxischeck zu „testen“, bevor sie für alle Unternehmen verpflichtend werden. Es ist aus unserer Sicht erforderlich, den wertvollen Beitrag der Wirtschaft in
den Fokus zu nehmen und sich bei Neuregelungen auch davon leiten zu lassen. Neue Gesetze sollten regelmäßig evaluiert werden. Durch eine Verfallklausel (Sunset Clause) wird sichergestellt, dass besonders stark eingreifende Gesetze regelmäßig neu betrachtet werden müssen. Auch das „One-In-one-Out“-Prinzip sollte etabliert werden.

Besondere Handlungsfelder

Eine steigende Steuer- und Abgabenlast schadet dem Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein und verunsichert potenzielle Investoren. Steuererhöhungen einzelner Kommunen führen bisher automatisch zu einem Anstieg der sogenannten Nivellierungssätze, die Bestandteil des Systems des kommunalen Finanzausgleichs sind. Um finanziellen Nachteile zu vermeiden, müssen sich Kommunen bei der Höhe Ihrer Hebesätze an diesen Nivellierungssätzen orientieren. Es droht folglich schon aus systematischen Gründen eine stetige Steuererhöhung und damit eine Hebesatzspirale. Es ist zu begrüßen, dass diese aus Sicht der Wirtschaft nachteilige Systematik
abgeändert werden soll.
Einige Themen fehlen im Koalitionsvertrag: Neben dem sozialen und sportlichen Ehrenamt darf das Ehrenamt der Wirtschaft nicht außen vor bleiben. Die Förderpolitik des Landes sollte, vor allem mit Blick auf KMUs, systematisiert und vereinfacht werden. Unsere Wirtschaft ändert sich stetig. So beobachten wir beispielsweise wegen des strukturellen Wandels hin zu einer Dienstleistungsgesellschaft und des damit steigenden Anteils an Selbstständigen und freiberuflich Tätigen, dass der Bedarf und Wunsch nach Arbeitsmöglichkeiten an der Wohnstätte steigen. Daher sollte gewerbliche Tätigkeit auch in Wohngebieten ermöglicht und nicht ausgeschlossen werden.

Unternehmertum fördern

Die Aufnahme des Schulfaches Wirtschaft in die Stundenpläne der Sekundarstufen I und II kann zu einem besseren Verständnis wirtschaftlicher Aktivitäten und des Unternehmertums führen.
Um das Unternehmertum generell in Schleswig-Holstein zu stärken, sind weitere Verbesserungen des Gründungsklimas im Land notwendig. Hinzu kommt die Erleichterung der Nachfolge von Unternehmen durch den Abbau von hemmenden bürokratischen und steuerlichen Regelungen. Nur so können etablierte Unternehmen
weiterhin am Markt tätig sein.
Wir brauchen ein öffentliches Engagement, auch aus der Landesregierung, um das zuweilen unangemessen und unzutreffend schlechte Bild, das vom Beruf des Unternehmers gezeichnet wird, so zu korrigieren, dass es der Realität entspricht. Auch die Diversität in der Wirtschaft sollte zukünftig gefördert werden: mit der erforderlichen flächendeckenden Infrastruktur für Familie und Beruf, aber auch durch die notwendige Flexiblisierung der weiteren Rahmenbedingungen. Flexible Arbeitszeiten und -orte sind hier ein wichtiges Vehikel, aber auch Wachstums- und
Führungsthemen brauchen Räume und Vorbilder. Mentorenprogramme, Netzwerke und gezielte Förderung (beispielsweise durch Aufsetzen eines Fonds für weibliche Gründer) sollten langfristig etabliert werden.
  • Aufnahme des Schulfaches Wirtschaft in die Stundenpläne der Sekundarstufen I und II
  • Weitere Verbesserung des Gründungsklimas im Land
  • Erleichterung der Nachfolge von Unternehmen
  • Öffentliches Engagement auch aus der Landesregierung, um Unternehmerbild in ein realistisches Bild zu rücken
  • Diversität in der Wirtschaft und bei den Gründungen fördern

Innovationsförderung

Die IHK Schleswig-Holstein fordert von der Landesregierung, dass sie sich generell für einen leichteren Zugang zu Fördermitteln einsetzt, die der Finanzierung von Innovationsaktivitäten dienen.