Landtagswahl
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Räume schaffen – Räume entwickeln
Auch im echten Norden ist Raum nicht unbegrenzt verfügbar. Daher kommt der Entwicklung der vorhandenen Räume eine besondere Bedeutung zu: in Städten, in deren Umland und im ländlichen Raum. Für die Entwicklung braucht es gute und zielgerichtete Planungen, die in ihrer Geschwindigkeit allerdings deutlich beschleunigt werden müssen.
Planungsbeschleunigung
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Schnelle und rechtssichere Planungs- und Genehmigungsverfahren für Infrastrukturvorhaben, Gewerbe- und Industrieansiedlungen sowie für Industrieanlagen sind ein entscheidender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schleswig-Holstein. Betriebe weisen darauf hin, dass die Dauer und Komplexität von Planungs- und Genehmigungsverfahren sie in ihrer Entwicklungsfähigkeit stark hemmt. Dementsprechend gilt es, Planungsverfahren zu straffen, die Öffentlichkeit von Anfang an mit einzubeziehen und möglichen Konflikten durch einen frühzeitigen und kontinuierlichen Dialog zu begegnen.
Die zukünftige Landesregierung sollte daher die Bundesregierung bei den im Koalitionsvertrag festgelegten Maßnahmen zur Modernisierung von Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren intensiv unterstützen, um private Investitionen schnell, effizient und zielsicher umsetzen zu können. Gemeinsames Ziel muss es sein, die Verfahrensdauern mindestens zu halbieren. Dafür müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen.
Raumordnung
Der Landesentwicklungsplan bildet eine gute Grundlage für die Entwicklung Schleswig-Holsteins in den nächsten Jahren. Von Bedeutung ist die Umsetzung des Plans sowie die Übersetzung in weitere Fach- und Raumpläne.
- Raumordnungspläne umgehend in das abschließende Beteiligungsverfahren geben und verabschieden.
- Das 1,3-Hektar-Flächensparziel aus dem im Jahr 2021 veröffentlichten Landesentwicklungsplan muss in der konkreten Umsetzung wirtschaftsfreundlich ausgestaltet werden.
- Für die Wirtschaftsentwicklung in Schleswig-Holstein ist es enorm wichtig, dass es im Landesgebiet stets ausreichend geeignete Flächen für Neuansiedlungen und Erweiterungen von Unternehmen gibt. Das Land sollte über die Möglichkeiten der Landesplanung dieses Ziel zusammen mit der Ansiedlungsstrategie mit Konsequenz verfolgen.
- Maritime Flächen sollten beschleunigt in die Nutzung überführt werden.
Zentrenstrukturen und ihre Akteure stärken
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Die gewachsenen Städte und Gemeinden mit ihrer wirtschaftlichen und kulturellen Vielfalt wirken als Identifikationskerne für Menschen und Unternehmen – auch weit ins jeweilige Umland hinein. Funktionsfähige Versorgungszentren sind dabei Aushängeschild, Visitenkarte und Bezugspunkt für Einheimische und Gäste. Für eine nachhaltige Stärkung braucht es strategische Konzepte und Mut zu Neuem. Die Innenstädte Schleswig-Holsteins stehen vor erheblichen strukturellen Herausforderungen. Als Visitenkarte für attraktive Wohn- und Arbeitsorte sind sie Standortvorteil für die Gesamtheit der Wirtschaft. Auch wenn wegen ihrer Unterschiedlichkeit individuelle Ideen vor Ort gefragt sind, braucht es übergeordnet die richtigen Rahmenbedingungen, um die notwendigen Umnutzungen und Nutzungsmischungen umzusetzen. Notwendig für flexiblere Maßnahmen sind effiziente Verwaltungsprozesse sowie transparente und schnelle Kommunikationsprozesse. Zudem gilt es, die Chancen der Digitalisierung auf allen Ebenen zu nutzen.
Neben niedrigschwelligen und individuellen Maßnahmen vor Ort bedarf es auch struktureller und langfristig wirkender Instrumente, damit neue urbane Räume entstehen. Dies ist auch für die touristische Attraktivität unseres Bundeslandes von hoher Relevanz – entscheidend ist dabei die Verbindung zwischen Zentrenentwicklung, Freizeitnutzung und touristischer Vermarktung.
- Umnutzungen und Mischnutzungen vereinfachen und ermöglichen
- Einzelhandelskonzepte als Zentrenkonzepte zur Sicherung von zentralen Versorgungsbereichen voranbringen und regional abstimmen
- Multimodale Erreichbarkeit von Innenstädten (zentralen Versorgungsbereichen) sichern
- Ergänzung der Städtebauförderung um niedrigschwellige, verstetigte Förderprogramme unter Berücksichtigung von Personalressourcen
- Vernetzung der Innenstadtgestalter, um kooperative Ansätze mit Gewerbe und Eigentümern weiter zu professionalisieren
- Einrichtung eines landesweiten einheitlichen Ansprechpartners für Stadtmarketingfragen beim Land
- Vereinfachung von PACT
- Rechtssichere Durchführung verkaufsoffener Sonntage unter Berücksichtigung der Bäderverordnung ermöglichen
- Fortführung und Weiterentwicklung des „Runden Tisches Innenstadt“