Beruf und Familie

Familienbewusste Unternehmenspolitik

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein Standortfaktor, der zunehmend an Bedeutung gewinnt. Familienbewusste Unternehmenspolitik bietet einen wesentlichen Vorteil beim Wettbewerb um Fach- und Führungskräfte und stärkt damit die Wirtschaftskraft und Zukunftsfähigkeit des eigenen Unternehmens.

Praktische Beispiele

In der folgenden Zusammenfassung finden Sie diverse familienfreundliche Maßnahmen, die sich bereits in den verschiedensten Unternehmen bewährt haben. Hieraus können Sie die Maßnahmen, die für Ihr Unternehmen geeignet erscheinen, auswählen.

Personalentwicklung

  • Der Personalentwicklungsplan erfolgt lebensphasenorientiert und schließt die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ein.
  • Bei Einstellungen und Beförderungen sind allein Qualifikation und Bewerber ausschlaggebend. Zusätzliche Verpflichtungen in der Familie beeinflussen personalpolitische Entscheidungen nicht negativ.
  • Nach Erziehungsfreistellungen werden den Beschäftigten verschiedene Wiedereinstiegsmöglichkeiten gegeben und sie durchlaufen eine betriebsinterne Informationsphase, die durch individuelle fachspezifische Module ergänzt werden kann.
  • Teamarbeitszeiten werden im Team in Abstimmung mit den betrieblichen Anforderungen und mit Blick auf die familiären Situationen geregelt.
  • Betriebliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen werden mit den Beschäftigten in Abhängigkeit von den familiären Verpflichtungen abgestimmt.
  • Teilzeitbeschäftigte und Beschäftigte im Erziehungsurlaub können an Weiterbildungsveranstaltungen teilnehmen und werden so konzipiert, dass zeitlich und räumlich auf Familienpflichten Rücksicht genommen wird.
  • In der Familie und im Ehrenamt werden wichtige soziale Kompetenzen erworben und gestärkt. Da diese Kompetenzen den Beschäftigten auch im beruflichen Umfeld von Nutzen sind, werden solche Qualifikationen bei Einstellungen oder Beförderungen berücksichtigt.


Veränderung von Arbeitszeiten

  • Der Wiedereinstieg nach der Elternzeit kann im Rahmen einer stufenweise Erhöhung der Arbeitszeit erfolgen.
  • Job-sharing: Aufteilung eines Arbeitsplatzes auf mehrere Beschäftigte.
  • Während außergewöhnlicher Betreuungsphasen kann eine Teilzeitstelle mit besonders flexiblen Arbeitszeiten eingerichtet werden.
  • Einführung und Festlegung von Arbeitszeitkonten in Form von Kurz-, Jahres- und Lebensarbeitszeitkonten.
  • Gleitzeitenregelungen
  • Schichtarbeit als „Familienschicht”
  • Flexible Pausenregelungen je nach privaten Verpflichtungen (zum Beispiel Kindergartenzeiten oder Arztbesuche) und unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse
  • Urlaubsplanungen unter besonderer Berücksichtigung der Ferienzeiten.
  • Gewährung von Sonder- oder Zusatzurlauben aus wichtigen familiären Gründen (Erkrankung eines Kindes oder anderer Familienmitglieder)
  • Sabbatical: Langfristig geplante unbezahlte Freistellungen.
  • Gewährung von Elternurlaub in Abhängigkeit der individuellen Betreuungssituationen, während dem das Arbeitsverhältnis ruht.
  • Festlegung von Kommunikationszeiten


Veränderung und Wechsel von Arbeitsorten

  • In Absprache mit dem Unternehmen kann ein Teil der Arbeit mit nach Hause genommen und dort erledigen werden (zum Beispiel zur Vorbereitung von Referaten, Besprechungen, etc.). Die Einrichtung eines speziellen Telearbeitsplatzes ist nicht erforderlich.
  • Alternierende Telearbeit: Die Beschäftigten arbeiten im Wechsel im Unternehmen und an außerbetrieblichen Arbeitsplätzen, zum Beispiel zu Hause.
  • Klassische Teleheimarbeit: Die Arbeitsstätte ist ausschließlich der Wohnort.
  • Umsiedlungs- und Umzugsservice: Das Unternehmen bietet im Rahmen von Versetzungen internen und externe Dienstleistungsservice an.


Kinderbetreuung

  • Eltern-Kind-Arbeitszimmer: In Notfällen steht den Beschäftigten für die kurzfristige Betreuung eines Kindes ein Arbeitszimmer zur Verfügung, das mit Bürotechnik und einer Spielecke ausgestattet ist.
  • Belegplätze in Kindergärten und Seniorenheimen: Unternehmen reservieren eine bestimmte Anzahl von Betreuungsplätzen für ihre Beschäftigten bei den Trägern der jeweiligen Einrichtungen.
  • Zur Betreuung in Ausnahmesituationen arbeiten Unternehmen mit einem externen Dienstleister, wie etwa einem Tagesmütterservice zur Kurzzeitbetreuung, zusammen.
  • Eltern-Initiativen zur Kinderbetreuung werden vom Unternehmen durch Sach- und/oder Geldmittel unterstützt.
  • Die Beschäftigten erhalten einen Zuschuss zu den Kosten des Mittagessens und können das Mittagessen gemeinsam mit ihren Kindern in der Kantine einnehmen.
  • Unternehmen übernehmen Betreuungskosten als steuerlichen Vorteil


Verbesserung der Kommunikation im Betrieb

Hier ist es vor allem wichtig, auch Beschäftigte in Teil- oder Elternzeit in den verschiedenen Kommunikationsebenen zu beteiligen, zum Beispiel durch Intranet / Internet
  • Betriebsversammlungen
  • Projektmanagement
  • Qualitätszirkel
  • Infoblätter über den Betrieb
  • Infoblätter über rechtliche Vorschriften und durchgeführte familienfreundliche Maßnahmen im Betrieb
  • Infos / Protokolle betriebsinterner Arbeitskreise / Qualitätszirkel etc.
  • Info-Ecke / Schwarzes Brett
  • Beurlaubte Beschäftigte mit im E-Mail-Verteiler


Corporate Identity

Das Unternehmen nimmt Familienfreundlichkeit in seine Unternehmensleitsätze auf und lebt diese in der gesamten Unternehmenskultur. Die familienfreundlichen Ziele und Maßnahmen lassen sich dann in der Unternehmenspolitik und im Marketing für das Unternehmen positiv einsetzen.