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Die Zentrale Anlaufstelle beantwortet Fragen, die sich im Vorfeld eines Engagements ausländischer Investoren in Deutschland ergeben. Sie begleitet den ausländischen Investor und vermittelt auf Wunsch Kontakte.
Jeder Unternehmer ist verpflichtet, geschäftliche Unterlagen über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Man unterscheidet dabei Fristen von sechs und zehn Jahren. Im Steuer- und Handelsrecht sind diese geregelt.