Recht und Steuern
Meldepflicht Kassensysteme
Ab dem 1. Januar 2025 können Unternehmen die An- und Abschaffung elektronischer Kassensysteme und Registrierkassen an das für sie zuständige Finanzamt melden.
Das elektronische Mitteilungsverfahren über das Programm Mein Elster und die ERiC-Schnittstelle stehen ab dann zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Anmeldung der elektronischen Kassensysteme ab Mitte 2025 beim Finanzamt können Sie online einsehen.