Steuern

Grundsteuerreform: Finanzministerium plant Einführung differenzierter Hebesätze

Die schleswig-holsteinische Landesregierung will nach dem Vorbild Nordrhein-Westfalens differenzierte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke einführen. Dies ist eine Reaktion auf die zu erwartenden Belastungsverschiebungen zwischen verschiedenen Grundstücksarten, die durch die Reform der Grundsteuer auf Bundesebene verursacht werden.
Der Gesetzentwurf bietet den Kommunen die Möglichkeit, eigene Hebesätze festzulegen. Inwieweit die Kommunen diese neue Flexibilität in der Praxis nutzen werden, ist noch unklar. Die Änderungen sollen den Kommunen in Schleswig-Holstein ab dem 1. Januar 2025 zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Landes Schleswig-Holstein