Steuern

Erste Entscheidungen zur neuen Grundsteuer

Das Finanzgericht Sachsen (Aktenzeichen 2 K 574/23) hat dem so genannten Bundesmodell zugestimmt, das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23) hingegen erste Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung geäußert. Das Finanzgericht Nürnberg (Aktenzeichen 8 V 300/23), das sich mit der bayerischen Regelung zum Flächenmodell befasst hatte, sah hier keine Bedenken. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell.
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