Sachverständigenordnungen der IHKs in Schleswig-Holstein

Die "Satzung über die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen (Sachverständigenordnung) § 36 GewO" beinhaltet die Rechtsgrundlagen der IHK Flensburg, der zu Kiel und der IHKL zu Lübeck für das Verfahren zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen. Hier finden Sie die Sachverständigenordnungen der drei IHKs aus Schleswig-Holstein sowie die Richtlinien zur Mustersachverständigenordnung des Dachverbandes DIHK.

Download: Richtlinien des DIHK Download: Sachverständigenordnung der IHK Flensburg Download: Sachverständigenordnung der IHK zu Kiel Download: Sachverständigenordnung der IHK zu Lübeck