Abfallnachweisverfahren

IHK-ChamberCard für das elektronische Nachweisverfahren

Mit der Novelle der Nachweisverordnung hat das elektronische Abfallnachweisverfahren Einzug in das deutsche Abfallrecht gehalten. Die bisherigen Papier-Formulare für das Entsorgungsnachweis- und Begleitscheinverfahren wurden auf eine zukunftsweisende und sichere elektronische Form der Dokumentenbearbeitung umgestellt.
Seit 2011 müssen die Beteiligten zwingend die qualifizierte elektronische Signatur benutzen. Die betroffenen Mitarbeiter auf Seiten der Abfallerzeuger, -beförderer und -entsorger benötigen dann also jeweils eine individuell auf sie ausgestellte qualifizierte elektronische Signaturkarte, mit der sie jeweils zu gegebener Zeit die elektronischen Daten authentisieren müssen.
Das elektronische Abfallnachweisverfahren in der Praxis
Um den elektronischen Abfallnachweis tatsächlich in Betrieb zu nehmen, stehen den betroffenen Unternehmen zwei Alternativen offen:
  • Entweder benutzen sie das Webportal der Länder. Hierüber werden die benötigten Formulare zur Erstellung von Begleitscheinen und Entsorgungsnachweisen kostenlos bereitgestellt. Es eignet sich vor allem für Unternehmen, die nur einzelfallweise mit dem elektronischen Abfallnachweisverfahren zu tun haben.
  • Oder sie nutzen eines der dezentralen Abfallmanagementsysteme, die die Anforderungen der Abfallnachweisverordnung erfüllen und weitere Funktionen zum Abfallmanagementworkflow bereitstellen, dafür aber kostenpflichtig sind. Mit IHK-Signaturkarte können zum Beispiel die eANV-Anwendung Modawi, die eANV-Anwendung Zedal, die eANV-Anwendung NSUITE sowie eANV-Anwendung eANVportal® genutzt werden.