Arbeitsrecht

Schulwegbegleitung – Rückweg zur Arbeit nicht unfallversichert

Der Weg von der Schulwegbegleitung eines Kindes zurück zum Arbeitsweg ist nicht automatisch gesetzlich unfallversichert.
In einem konkreten Fall begleitete eine Mutter ihr Kind aus allgemeinen Sicherheitserwägungen ein Stück des Schulweges, bevor es sich die Tochter mit Klassenkameraden an einem Sammelpunkt traf, um den restlichen Schulweg gemeinsam zurückzulegen.
Obwohl die Mutter den Schulweg aus Sicherheitsgründen begleitete, wurde sie auf dem Weg zur Arbeit, noch bevor sie das Stück des Weges erreichte, das sie von ihrer Wohnung zur Arbeit zurücklegen musste, von einem Auto erfasst und verletzt. Sie argumentiert, dass dieser Unfall als Arbeitsunfall betrachtet werden sollte, da die Begleitung ihrer Tochter aus Sicherheitsgründen erforderlich war. Dem widersprach das Landessozialgericht Baden-Württemberg. Es fehle der inhaltliche kausale Zusammenhang zwischen ihrer Beschäftigung und dem Begleiten der Tochter. Sie habe sich nicht auf dem direkten Arbeitsweg befunden und der Wegeunfallversicherungsschutz sei auch nicht neu begründet worden (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Februar 2022 – L 10 U 3232/21).
Veröffentlicht am 5. Juni 2024