Arbeitsrecht

20 Jahre Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) wird 20 Jahre.
Ziel des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist es, Arbeitsunfähigkeit möglichst zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten zu erhalten. So werden die damit verbundenen Kosten verringert und das Wissen, die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Mitarbeitenden bleiben dem Unternehmen erhalten. § 167 Absatz 2 SGB IX verpflichtet den Arbeitgeber seit dem 1. Mai 2004, für Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter Ziffer 8 Kündigung des Arbeitsverhältnisses - IHK Schleswig-Holstein.
Veröffentlicht am 5. Juni 2024