Fußball EM 2024

Fußball EM 2024: Wie darf ich werben?

Vom 14. Juni bis zum 14. Juli 2024 findet die Fußball- Europameisterschaft der Herren in Deutschland statt. Wie können Unternehmen die UEFA EM für ihre Werbeaktivitäten nutzen?
Der Veranstalter der Fußball-EM: Die UEFA und ihre Schutzrechte
Die EM 2024 ist eine Veranstaltung der UEFA (Union of European Football Associations), dem Fußball Dachverband mit Sitz in Nyon in der Schweiz. Die Adresse der offiziellen Internetplattform zur Europameisterschaft lautet UEFA EURO 2024™
Die Fußball-Europameisterschaft ist nicht nur ein riesiges internationales Volksfest, sondern auch ein Markenprodukt der UEFA. Die Vermarktung der kommerziellen Rechte, das heißt Medien-, Marketing-, Lizenzierungs- und Ticketing-Rechte liegen ausschließlich in den Händen der UEFA. Sie ist Inhaberin etlicher Schutzrechte, die im Zusammenhang mit der EM verwendet werden. Neben dem
  • offiziellen Emblem des EURO 2024™
  • den Begriffen “UEFA EURO 2024 GERMANY" und “UEFA EURO 2024"
  • und dem Pokal genießt auch das offizielle
  • Maskottchen Albärt™ sowie
  • der offizielle Slogan “United by football. Vereint im Herzen Europas™" kennzeichenrechtlichen Schutz.
Was alles im Umgriff der Fußball-Europameisterschaften geschützt ist, finden Sie auf der Homepage der UEFA Euro 2024.
Folge des Schutzes der Marken ist, dass es ausschließlich den offiziellen UEFA-Partnern, UEFA EM-Sponsoren und Regionalen Unterstützern gestattet ist, mit den geschützten Begriffen und Symbolen zu werben. Unternehmen, die weder Partner noch Sponsor sind und mit den geschützten Logos und Marken werben wollen, müssen bei der UEFA hierfür eine Lizenz (“vorab schriftlich erteilte Autorisierung“) erwerben.
Achtung: Wer ohne eine solche Lizenz den Absatz seiner Produkte und Dienstleistungen mit Begriffen rund um die EM 2024 bewerben möchte, sollte vor jeder Verwendung derartiger Begriffe rechtlichen Rat ‎einholen.‎
Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Werbetätigkeit zu einer “unangemessenen wirtschaftlichen Assoziation mit der EM beziehungsweise der UEFA“ führen könnte und dass der Unternehmer als Folge davon von der FIFA auf Unterlassung, Auskunft, Beseitigung und gegebenenfalls Schadensersatz in Anspruch genommen wird. Insbesondere ‎drohen Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Klagen, die nicht unerhebliche Anwalts- und Gerichtskosten verursachen können. Unserer Erfahrung nach verfolgt die UEFA die Verletzung ihrer Rechte sehr genau!