EU-Datenschutz
Grundverordnung Newsletter Nr. 15
Wahrung der Vertraulichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nicht-öffentliche Stellen
Die Beschäftigten von Unternehmen, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, müssen ab 25. Mai 2018 auf die Vertraulichkeit (bisher: Datengeheimnis) verpflichtet werden. Nachstehend finden Sie ein Muster hierfür.
Weiteres Muster-Dokument: