Arbeitsrecht
Arbeitsunfall im Home-Office
Unfälle bei Arbeiten im Homeoffice, die dem Arbeitgeber dienen, fallen unter den Versicherungsschutz.
Ein Busunternehmer erlitt bei einer Verpuffung im Kessel seiner heimischen Heizung eine schwere Augenverletzung. Zu diesem Zeitpunkt arbeitete er im Home-Office, sodass es sich um einen Arbeitsunfall handelt.
Dies entschied das Bundessozialgericht. Das Heizen diente nicht nur der Privatwohnung, sondern auch dem Arbeitsplatz. Sofern private Gegenstände auch dem Unternehmen dienten, fallen sie unter das versicherte Arbeitsrisiko (BSG, Urteil vom 21. März 2024 - B 2 U 14/21 R).
Veröffentlicht am 5. Juni 2024