Vorgaben
Energieeffizienzgesetz – Überblick zu Grenzwerten und Pflichten
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet Unternehmen je nach Endenergieverbrauch zur Umsetzung verschiedener Maßnahmen. Da auch Treibstoffe erfasst werden müssen, sind Logistikunternehmen hier schnell in der Pflicht und bei Nicht-Erfüllung der Vorgaben drohen hohe Bußgelder.
Ab 2,5 GWh Jahresendenergieverbrauch müssen Umsetzungspläne aus Energieaudits oder Energiemanagementsystemen veröffentlicht werden, sowie Abwärme erfasst und vermieden werden. Ab 7,5 GWh Jahresendenergieverbrauch ist die Einführung eines Energiemanagementsystems verpflichtend. Weitere Informationen zu den Grenzwerten und Pflichten sind online einsehbar.
Veröffentlicht am 16. Oktober 2024.