Verpackungsgesetz

Leitfaden zur Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat den seit langem angekündigten behördlichen Leitfaden zur Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht gemäß §§ 33, 34 Verpackungsgesetz veröffentlicht. Erarbeitet wurde er von den Ländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein sowie dem Umweltbundesamt.
Die Mehrwegangebotspflicht gilt seit dem 1. Januar 2023. Der behördliche Leitfaden der LAGA will den von der Mehrwegangebotspflicht betroffenen Adressaten und sonstigen Akteuren Hilfe bieten und dazu beitragen, den Vollzug zu vereinheitlichen. Er löst aber nicht alle Fragen, die sich in der Praxis stellen.
Quelle: DEHOGA compact 23/2023