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Mit der neuen Verordnung besteht ab dem 1. Januar 2025 ein Selbstbedienungsverbot für viele Biozidprodukte im Einzel-, Versand- und Onlinehandel. Dieses bringt zudem Sachkundepflichten mit sich und ein vorgeschriebenes Abgabegespräch.
Wir wollen Ihnen einen ersten Überblick über die Health-Claims-Verordnung verschaffen und insbesondere deutlich machen, in welchen Bereichen die Verordnung Neuerungen bringt und wie mit ihnen umgegangen werden kann.
In Einzelhandelsgeschäften dürfen freiverkäufliche Arzneimitteln in Selbstbedienung angeboten werden. Vorausgesetzung ist die die ständige Anwesenheit einer sachkundigen Person während der Öffnungszeiten.
Beim Verkauf von Feuerwerkskörpern sind eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen zu beachten. Ab wann Sie welche Artikel verkaufen dürfen und wie Sie die pyrotechnische Ware lagern müssen, erfahren Sie hier.
Die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) gilt für alle Unternehmen, die im Anschluss an die Urproduktion gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln und in den Verkehr bringen.
Bringt ein Händler Textilien in den Verkehr, muss er rechtliche Vorgaben zur Etikettierung und Kennzeichnung einhalten. Neben dieser Verordnung gilt das neue nationale Textilkennzeichnungsgesetz.