textiler Einzelhandel
Regelungen zur Textilkennzeichnung
Händler von Textilerzeugnissen müssen bei dem Verkauf auf die korrekte Kennzeichnung der Textilfasern achten, um rechtssicher zu handeln - dies gilt für stationäre Ladengeschäfte ebenso wie für den Onlinehandel. Generell handelt es sich bei der Kennzeichnung von Textilerzeugnissen um eine Pflicht der Hersteller. Jedoch sollten Händler vor dem Verkauf kontrollieren, ob die Kennzeichnungen korrekt vorgenommen wurden.
Neben den gesetzlichen Bestimmungen im Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG) gilt ebenfalls die EU- Verordnung Nr. 1007/2011. Darin werden Pflichten von Händlern bzgl. der Bezeichnungen von Textilfasern sowie der Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen zusammengefasst.
Damit soll eine einheitliche Textilkennzeichnung im gesamten EU-Raum erreicht werden. Das Textilkennzeichnungsgesetz und die o.g. EU-Verordnung regeln genau, wie Verbraucher über die Zusammensetzung von Textilerzeugnissen informiert werden müssen. Das Textilkennzeichnungsgesetz dient dabei der Durchführung der Verordnung.
Dieses schreibt auch vor, dass bei bestimmten Produkten die Rohstoffzusammensetzung genau der Vorschrift entsprechend angegeben werden muss. Diese Verpflichtungen gelten auch für Kataloge und das Internet und sind somit auch für den Onlinehandel relevant.
Weitere Informationen finden Sie hier.
- Textilkennzeichnungsgesetz (Link: https://www.gesetze-im-internet.de/textilkennzg_2016/index.html)
- Textilkennzeichnungsverordnung (VERORDNUNG (EU) Nr. 1007/2011) (Link: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:272:0001:0064:DE:PDF)
- Weitere Informationen zur Textilkennzeichnung (Link: https://www.haendlerbund.de/de/leistungen/rechtssicherheit/textilkennzeichnungsgesetz)