Versicherungsberater
Die Versicherungsberater beraten den Auftraggeber bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen im Versicherungsfall. Sie dürfen keine Provisionen von Versicherungsunternehmen entgegennehmen, sondern beraten ausschließlich gegen Honorar durch den Auftraggeber.