Das EMAS-Zeichen dürfen nur solche Organisationen nutzen, die nach der EG-Öko-Audit-Verordnung (EMAS) von einem zugelassenen Umweltgutachter geprüft wurden und eine laufende Eintragung im EMAS-Register besitzen.
Das EMAS-Zeichen ist das Warenzeichen der EMAS-Verordnung. Es ist keine Umwelt-Kennzeichnung für Produkte und Dienstleistungen.
Das EMAS-Zeichen hat eine dreifache Funktion:
Hinweis auf die Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit von Informationen, die eine Organisation im Hinblick auf ihr Umweltleistung zur Verfügung stellt,
Hinweis auf die Selbstverpflichtung der Organisation, ihre Umweltleistung zu verbessern und ihre Umweltaspekte solide zu managen,
Bekanntmachung des Systems in der Öffentlichkeit, bei interessierten Kreisen und bei Organisationen, die ihre Umweltleistung verbessern wollen.
Weitere Informationen zum EMAS-Zeichen finden Sie auf www.emas.de.