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Die Europäische Kommission hat die bereits länger angekündigte Anpassung der Anhänge I bis III der EMAS-Verordnung beschlossen. Damit wird die aktualisierte Umweltmanagementnorm ISO 14001:2015 in die EMAS-Verordnung integriert.
Umweltmanagementsysteme dienen dem betrieblichen Umweltschutz nach den Vorgaben einer Norm. Möchten auch Sie die Öffentlichkeit darüber informieren, dass Ihr Unternehmen über ein Umweltmanagementsystem verfügt?
EMAS ist das Schlagwort für ein Umweltmanagementsystem, an dem sich Unternehmen und Organisationen beteiligen können. Im Anschluss an eine Validierung der Umwelterklärung erfolgt im Regelfall ein Registrierungsantrag.
Die am Umweltmanagementsystem EMAS teilnehmenden Organisationen in den IHK-Bezirken Flensburg, Kiel und Lübeck, in Schleswig-Holstein sowie in Deutschland können im EMAS-Register online abgerufen werden.
Das EMAS-Zeichen dürfen nur solche Organisationen nutzen, die nach der EG-Öko-Audit-Verordnung (EMAS) von einem zugelassenen Umweltgutachter geprüft wurden und eine laufende Eintragung im EMAS-Register besitzen.