Rücknahme- und Übergabepflichten
Rückgabe von Elektroaltgeräten im Lebensmittelhandel
Seit dem 1. Juli 2022 sind Supermärke, Discounter und Drogerien mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern verpflichtet, alte Elektrogeräte zurückzunehmen, wenn sie mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte verkaufen. Geräte mit einer Kantenlänge bis zu 25 cm müssen danach kostenlos zurückgenommen werden. Die Rücknahmepflicht ist auf drei Geräte pro Geräteart beschränkt. Die Regelung soll die Sammelquote erhöhen.
Für größere Geräte, über die Kantenlänge von 25 cm hinaus, gilt die Rücknahmepflicht nur bei Neukauf eines Geräts der gleichen Art.
Die Händler haben über ihre Rücknahmestellen mittels gut sichtbarer Hinweisschilder zu informieren. Zudem sollen alle Sammel- und Rücknahmestellen im Handel sowie in den Kommunen mit einem einheitlichen Sammelstellenlogo versehen sein. Die Pflicht gilt zudem auch für den Onlinehandel.
Durch diese zusätzlichen Rückgabestellen soll die Sammel- und Recyclingquote bei den Elektroaltgeräten verbessert werden. Deutschland hat in der Vergangenheit die EU-Sammelquote von 65 Prozent verfehlt - 2019 lag sie bei 44,3 Prozent.
Weitere informationen erhalten sie bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register.