Das gilt es zu beachten

Rechtssicher im Influencermarketing

Die Zahl der Unternehmen, die mit Influencern zusammenarbeiten, steigt stetig. So wächst auch das Interesse der Finanzverwaltung an der Branche. Ein Experte erklärt, was es dabei zu bedenken gibt.
Ein kostenloses Hotelzimmer, ein gratis Essen oder Produktproben – und im Gegenzug machen Influencer dafür Werbung. Social Media verändert die Marketingwelt und gewinnt auch für kleine und mittlere Unternehmen immer mehr an Bedeutung.

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© KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Wichtig für den Betrieb sei zu wissen, wie Creator das Angebot öffentlich behandeln, sagt Carsten Döring, Niederlassungsleiter der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Kiel: „Haben sie das Produkt gezeigt? Gab es ein Foto oder eine Erwähnung in einem Blog-Beitrag? Haben sie eine Gegenleistung erbracht? Diese Informationen sind wichtig, um zu identifizieren, ob es sich dabei um abziehbare Betriebsausgaben handelt.“ Entscheidend seien auch der Umfang der Werbung und der Wert des Produkts. „Letzterer darf den Gesamtwert von maximal 10.000 Euro pro Creator im Jahr nicht überschreiten, sofern man die pauschale Lohnsteuer als Vereinfachung für den Influencer übernehmen möchte“, ergänzt der Experte. Ist ein Influencer im Ausland ansässig oder tätig, können zudem Quellensteuern anfallen, die von Land zu Land variieren.
Um erfolgreich und sicher mit Influencern zusammenzuarbeiten, empfehle ich, sich bereits in der Konzeptionsphase mit Steuerexperten zusammenzusetzen.

Carsten Döring


Carsten Döring rät, vorab die genauen Details festzulegen: „Soll eine Gegenleistung stattfinden? Wenn ja, sollten Unternehmen die Rahmenbedingungen vertraglich festlegen.“ Die Betriebe sollten auch darauf achten, dass die Kooperationspartner sich an die rechtlichen und steuerlichen Bestimmungen halten und die Werbeaktivitäten entsprechend dokumentieren. Um erfolgreich und sicher mit Influencern zusammenzuarbeiten, empfiehlt er, sich bereits in der Konzeptionsphase mit Steuerexperten zusammenzusetzen. „Nur so können Unternehmen rechtssicher vom Influencermarketing profitieren, ohne sich der Gefahr von Bußgeldern oder steuerlichen Nachzahlungen auszusetzen“, so Döring.

Autorin: Joana Detlefs
Veröffentlicht Oktober 2024