1 min
Lesezeit
Markteintritt Dänemark
Für die schleswig-holsteinischen Unternehmen ist der Nachbar Dänemark ein interessanter internationaler Wirtschaftsmarkt. Ein Überblick über Umsatzsteuer, Geschäftskultur und Vorgaben für die Website:
© www.grafikfoto.de
Umsatzsteuer
- Business-to-Business (B2B): Die Mehrwertsteuer folgt den Waren. Die lokale Mehrwertsteuer wird in dem Land erhoben, in dem sich die Waren befinden, wenn die „Reise“ zum Kunden beginnt.
- Business-to-Customer (B2C): Die Mehrwertsteuer entspricht der des Landes, in das die Ware versendet wird. Optional ist ein One-Stop-Shop möglich: Die deutsche Mehrwertsteuer kann bei einem maximalen Umsatz von 10.000 Euro im Jahr innerhalb der EU verwendet werden.
Online-Verkauf von Waren
- Inhaltliche Anforderungen, etwa an das Impressum, richten sich nach dem Standort des Servers: Deutscher Server bedeutet deutsches Recht.
- Für Werbung gilt dänisches Recht.
- Für Produktanforderungen greift dänisches Recht, zum Beispiel ist eine dänische Gebrauchsanweisung notwendig.
- Beim Kaufvertrag: Für B2B kann das anzuwendende Recht bestimmt werden. Bei B2C gilt dänisches Recht.
Geschäftskultur
- Um in Dänemark erfolgreich zu sein, ist es wichtig, die dänische Geschäftskultur zu verstehen: flache Hierarchien,
alle duzen sich und das Netzwerk LinkedIn wird oft für die erste Kontaktaufnahme genutzt.
Mehr Informationen hier.
Fragen zu Markteintritt?
Das IHK-Team vom Länderschwerpunkt
Dänemark unterstützt gerne:
international@flensburg.ihk.de
Fragen zu Markteintritt?
Das IHK-Team vom Länderschwerpunkt
Dänemark unterstützt gerne:
international@flensburg.ihk.de
Kontakt
Service-Center