Flensburg: internationaler Wirtschaftsmarkt

Tipps zum Markteintritt Dänemark

Für die schleswig-holsteinischen Unternehmen ist der Nachbar Dänemark ein interessanter internationaler Wirtschaftsmarkt. Ein Überblick über Umsatzsteuer, Geschäftskultur und Vorgaben für die Website:
Umsatzsteuer
  • Business-to-Business (B2B): Die Mehrwertsteuer folgt den Waren. Die lokale Mehrwertsteuer wird in dem Land erhoben, in dem sich die Waren befinden, wenn die „Reise“ zum Kunden beginnt.
  • Business-to-Customer (B2C): Die Mehrwertsteuer entspricht der des Landes, in das die Ware versendet wird. Optional ist ein One-Stop-Shop möglich: Die deutsche Mehrwertsteuer kann bei einem maximalen Umsatz von 10.000 Euro im Jahr innerhalb der EU verwendet werden.
Online-Verkauf von Waren
  • Inhaltliche Anforderungen, etwa an das Impressum, richten sich nach dem Standort des Servers: Deutscher Server bedeutet deutsches Recht.
  • Für Werbung gilt dänisches Recht.
  • Für Produktanforderungen greift dänisches Recht, zum Beispiel ist eine dänische Gebrauchsanweisung notwendig.
  • Beim Kaufvertrag: Für B2B kann das anzuwendende Recht bestimmt werden. Bei B2C gilt dänisches Recht.
Geschäftskultur
  • Um in Dänemark erfolgreich zu sein, ist es wichtig, die dänische Geschäftskultur zu verstehen: flache Hierarchien, alle duzen sich und das Netzwerk LinkedIn wird oft für die erste Kontaktaufnahme genutzt.
Mehr Informationen:
www.ihk.de/sh, Dokument-Nr.: 6067328
Fragen zu Markteintritt?
Das IHK-Team vom Länderschwerpunkt Dänemark unterstützt gerne: international@flensburg.ihk.de
red
IHK Flensburg
Telefon: 0461 806-806
E-Mail: service@flensburg.ihk.de
IHK zu Kiel
Telefon: 0431 5194-0
E-Mail: ihk@kiel.ihk.de
IHK zu Lübeck
Telefon: 0451 6006-0
E-Mail: service@luebeck.ihk.de