Tipps zum Markteintritt Dänemark
- Business-to-Business (B2B): Die Mehrwertsteuer folgt den Waren. Die lokale Mehrwertsteuer wird in dem Land erhoben, in dem sich die Waren befinden, wenn die „Reise“ zum Kunden beginnt.
- Business-to-Customer (B2C): Die Mehrwertsteuer entspricht der des Landes, in das die Ware versendet wird. Optional ist ein One-Stop-Shop möglich: Die deutsche Mehrwertsteuer kann bei einem maximalen Umsatz von 10.000 Euro im Jahr innerhalb der EU verwendet werden.
- Inhaltliche Anforderungen, etwa an das Impressum, richten sich nach dem Standort des Servers: Deutscher Server bedeutet deutsches Recht.
- Für Werbung gilt dänisches Recht.
- Für Produktanforderungen greift dänisches Recht, zum Beispiel ist eine dänische Gebrauchsanweisung notwendig.
- Beim Kaufvertrag: Für B2B kann das anzuwendende Recht bestimmt werden. Bei B2C gilt dänisches Recht.
- Um in Dänemark erfolgreich zu sein, ist es wichtig, die dänische Geschäftskultur zu verstehen: flache Hierarchien, alle duzen sich und das Netzwerk LinkedIn wird oft für die erste Kontaktaufnahme genutzt.
www.ihk.de/sh, Dokument-Nr.: 6067328
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Das IHK-Team vom Länderschwerpunkt Dänemark unterstützt gerne: international@flensburg.ihk.de