Externenprüfung
Mit Berufserfahrung zum IHK-Abschluss
Das Berufsbildungsgesetz sieht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit für die Teilnahme an einer Abschlussprüfung auch ohne vorangegangene abgeschlossene Berufsausbildung vor. Die nennt sich Zulassung in besonderen Fällen nach § 45 (2) BBiG.
Häufig gestellte Fragen
- Wer kann an der IHK-Abschlussprüfung teilnehmen?
- Wie lauten die Zulassungsvoraussetzungen zur IHK-Prüfung?
- Gibt es Ausnahmen?
- Welche Unterlagen werden für die Zulassung zur IHK-Prüfung benötigt?
- Wann finden die IHK-Prüfungen statt?
- Wann ist Anmeldeschluss?
- Wo erfolgt die Anmeldung?
- Wie oft kann die IHK-Prüfung wiederholt werden?
- Wie kann man sich sonst auf die IHK Prüfung vorbereiten?